Der Indikativ, das Wissen und die Gewalt: Gestern gab Birgit Hogefeld zu den Pressemeldungen über den suspendierten BKA-Beamten, der gegen das BKA den Verworf erhoben hat, Akten, die Klaus Steinmetz belastet und Birgit Hogefeld entlastet haben sollen, unterdrückt und vernichtet zu haben, eine Erklärung ab, die sehr deutlich von ihren bisherigen Prozeßerklärungen sich unterschied. Zum erstenmal war, so mein Eindruck, so etwas wie ein RAF-Ton zu vernehmen. Während ihre bisherigen Erklärungen vorrangig ihre eigenen Motive (weshalb sie sich der RAF angeschlossen hat) und Positionen (Verurteilung der Ermordung des GI’s Pimental) zum Gegenstand hatten und in der Sprache der Reflexion vorgetragen wurden, versuchte sie hier, die in den Pressemitteilungen bekanntgewordenen Fakten einzuordnen und zu interpretieren, das jedoch in der Sprache des Indikativs, in einem Ton, der nach außen „Wissen“ demonstrierte, in einer Sprache, die leicht als Echo der Sprache des Staatsanwalts sich identifizieren ließ. (Dieser staatsanwaltliche Indikativ ist reflexionslos, er bricht den Dialog ab, läßt nur noch den Weg der Gewalt offen, der „Bestrafung“.) Steht diese Änderung des Tons in Zusammenhang mit dem Besuch von Antje Vollmer, war sie die Reaktion auf den Senatsbeschluß zur Verlegung von Monika Haas in ein Gefängniskrankenhaus? Vgl. hierzu die Ankündigung eines Hungerstreiks, gemeinsam mit Eva Haule.
Staatsschutzprozesse, Verwaltungsentscheidungen, der Indikativ und die RAF: Sind die sprachlichen Formen, in denen sie sich ausdrücken, nicht allesamt Formen des „kurzen Prozesses“: des Verzichts auf Reflexion, des bestimmenden Urteils (des synthetischen Urteils apriori)? In jedem Falle ist der, über den das Urteil, die Entscheidung ergeht, bloßes Objekt. Das „Wissen“, das in diesen Sprachformen sich ausdrückt (und das den gleichen logischen Anspruch erhebt wie die wissenschaftliche Erkenntnis, in deren logischen Kontext auch das Dogma gehört), läßt grundsätzlich keinen Einspruch mehr zu.
Ist nicht das Konstrukt des stellvertretenden Opfers das logische Modell eines Staates, der seinen Bürgern (in den Kasernen, Knästen, Irrenhäusern und Schulen) die Drecksarbeit abnimmt? Wenn der Staat für Ordnung sorgt und durchgreift, kann der Bürger in seinem privaten Bereich verständnisvoll und voller Mitleid sein. Nur daß es auch wiederum Bürger sind, die für den Staat die Drecksarbeit tun, für die der Staat dann allerdings die Verantwortung übernimmt, wobei er zugleich diese Bürger vor dem Vorwurf in Schutz nimmt, ihre Arbeit sei Drecksarbeit. Dafür erwartet er dann ihren Dank. Der Staat ist das Instrument der Vergesellschaftung einer Sündenvergebung, die der Reue und der Umkehr nicht mehr bedarf (der apriorischen „Rechtfertigung“ der Sünde, die in seinem Namen getan wird).
Ist das Sklavenhaus Ägypten nicht auch der Eisenschmelzofen (Dt 420, 1 Kön 851, Jer 114, vgl. auch Ez 2220), und sind dem nicht die subjektiven Formen der Anschauung vergleichbar, die den Indikativ erzwingen?
Der RAF-Ton ist der verbitterte Indikativ, aber ist nicht die Verbitterung von der Erbitterung zu unterscheiden? Erbittert ist, wer am Ziel festhält und sich dabei nicht verbittern läßt. Der Verbitterte hat schon kapituliert.
Der „Glaube an das Gute im Menschen“ ist naiv, er wäre zu ersetzen durch die Lehre vom Feuer (vgl. den Eisenschmelzofen).
Ist nicht das Bekenntnis des Namens das christliche Äquivalent des Tempels: der das Haus des Namens Gottes war? Das reale Bekenntnis des Namens ist die Nachfolge, die in den Bereich hineinreicht, den die Theologie seit je ausgeblendet hat. Ist nicht das Dogma das Instrument dieser Ausblendung (der Feigenbaum, der nur Blätter, keine Früchte trägt)?
Die Theologie im Angesicht Gottes zielt ab auf die Heiligung des Namens, sie holt das Feuer vom Himmel, von dem er wollte, es brennte schon.
Es ist schlimm, aber der Indikativ der RAF ist die Fortsetzung des Stammtischs mit anderen Mitteln: die Anwendung des Vorurteils, das seit je terroristisch war, auf die Quelle des Vorurteils, den Staat.
Der Indikativ ist die Sprache der Verbitterung; verbittert aber wird, wer an dem Schmerz der Erbitterung verzweifelt.
Die Kopenhagener Schule hat die moderne Physik wieder in den Indikativ (in die Herrschaftsform des Inertialsystems) zurückübersetzt, sie braucht die Gewißheit, sie scheut das Feuer. War nicht Weizsäckers Theorie der Energieerzeugung in der Sonne das Werk eines Staatsanwalts? Und stehen nicht alle physikalischen Theorien mit kosmologischem Anspruch seitdem in dieser Tradition (der Urknall, die schwarzen Löcher, das „expandierende Weltall“)?
„Das Wahre ist der bacchantische Taumel, in dem kein Glied nicht runken ist“: Die dogmatische Tradition, die bis in die modernen Naturwissenschaften hineinreicht, verdrängt diesen Taumel, sie verdrängt ihn nach innen, sie verwirrt. Die Flucht vor dieser Verwirrung endete im Positivismus. So hängen der Indikativ des Anklägers und die diabolische Verwirrung (der Taumelkelch) mit einander zusammen.
Lassen sich Strafprozesse nicht danach unterscheiden, wem jeweils Narrenfreiheit gewährt wird? In RAF-Prozesse sind es die Ankläger, während im Auschwitzprozeß die Verteidiger dieses „Privileg“ hatten.
Die Unterscheidung der Narrenfreiheit des Anklägers (im RAF-Prozeß) von der des Verteidigers (im Auschwitz-Prozeß) hat etwas mit der Unterscheidung von Satan und Teufel zu tun. Und gründen nicht beide Formen der „Narrenfreiheit“ im logischen Problem des Beweises, sind nicht beide Instrumentalisierungen des Verfahrens der Beweisumkehr?
Läßt sich der Indikativ (und mit ihm die sprachlogische Form der indoeuropäischen Grammatik insgesamt, insbesondere das Neutrum und der Kernbestand der indoeuropäischen Formen der Konjugation, das Präsens und das Präteritum) nicht als Instrumentalisierung des Verfahrens der Beweisumkehr begreifen? Und ist das nicht die sprachlogische Wirkung der subjektiven Formen der Anschauung, die erstmals Kant in der Antinomie der reinen Vernunft ins Licht gehoben hat? Ist diese Beweisumkehr nicht der innere Motor des Taumels (das Gesetz der Beziehung von Begriff und Gegenstand unter der Herrschaft der subjektiven Formen der Anschauung, das sprachlogische Wertgesetz)?
Blut und Boden: Als Kant die Achtung vor dem Geld aus der Vorstellung, was man damit machen könnte, ableitete, war das Geld noch in erster Linie ein Produktionsmittel, aber nur in Ansätzen eines der Subsistenz; dazu ist es erst in unserer Zeit geworden. Heute ist aus dem Fundament, auf das die Menschen einmal ihr Haus gebaut haben, der Schlund geworden, der sie verschlingt. War der Faschismus, und war insbesondere Auschwitz nicht der Versuch der projektiven Verarbeitung dieser Erfahrung?
Steckt in der kantischen Widerlegung des ontologischen Gottesbeweises (in dem Hinweis auf den Unterschied zwischen dem Geld in meinem Beutel und dem nur gedachten Geld) nicht schon eine Ahnung des ökonomischen Bruchs, der in seiner Philosophie bewußtlos (als Erkenntniskritik) sich ausdrückt?
Hogefeld
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5.3.96
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3.3.96
Zum Brief von Antje Vollmer/Felix Ensslin: Der Verzweiflung die Mahnung auf den Weg mitzugeben „Verhärtet euch nicht“ ist zynisch (insbesondere wenn die Vermutung zutrifft, daß die hier Angeklagte zu denen gehört, die in der RAF zur Auflösung der Verhärtung beigetragen hat, und wenn die Befürchtung begründet ist, daß sie allein wegen ihrer Weigerung, sich als Kronzeugin zur Verfügung zu stellen, verurteilt werden sollte).
Dieser Prozeß ist nun wirklich alles andere als ein Dialog (Erklärungen der Angeklagten werden nicht zur Kenntnis genommen, bewußt und gezielt fehlinterpretiert, Fragen der Verteidigung an Zeugen und Beweis-Anträge, die darauf abzielen, die Vorgänge in Bad Kleinen (die Grundlage der Anklage sind) aufzuklären, werden unterbunden, abgelehnt. Der Eindruck, daß die Angeklagte als Feind und nicht als Angeklagte wahrgenommen wird, gründet u.a. in der offenkundigen Unterbindung jedes dialogischen Elements in der gesamten Verfahrensführung durch das das Verfahren beherrschende Gericht, das es nicht mehr für nötig hält, den Eindruck, Herr des Verfahrens sei die Bundesanwaltschaft, zu vermeiden.
(Das poker-face der „Persönlichkeit“, die „über der Sache“ steht, weil sie sich nie in die Sache eingelassen hat.)
Paßt hierzu nicht das Wort aus dem Lukas-Evangelium von der Bekehrung der Väter zu ihren Kindern?
Zum Begriff der Sünde: Die Abstraktion vom Gegenblick, die zu den Konstituentien der subjektiven Formen der Anschauung gehört, kehrt als subjektloser Blick der Welt wieder. Dieser subjektlose Blick der Welt ist es, der den Raum nach allen Seiten ins Unendliche öffnet (das kopernikanische System begründet).
Das Theologumenon der „Entsühnung der Welt“ ist die theologische Verführung zum Konformismus. Es ist zugleich Teil der Gottesfurcht-Vermeidungs-Strategie, die die Theologie hinter dem Rücken Gottes begründet, und die Begründung des Schuld-Verschub-Systems, das im Christentum immer wieder mit der Sündenvergebung verwechselt worden ist.
Zwei Dinge, die schwer auseinander zu halten sind: die persönliche und die moralische Verletzlichkeit.
Ich wünschte mir eine Theologie wie auch einen politischen Diskurs, die endlich aus den Rechtfertigungszwängen sich befreien.
Subjektlosigkeit ist Herzlosigkeit. Deshalb gründet die Autonomie in der Barmherzigkeit.
Anmerkung zur Bekenntnislogik: Es gibt kein Bekenntnis ohne Feindbild, ohne Ketzerverfolgung und ohne Frauenfeindschaft. Das Bekenntnis ist ein Rechtsbegriff; hängt es nicht damit zusammen, wenn Juden an sich schuldig waren, während für Ketzer und für Hexen das Prinzip der Beweisumkehr galt: ihnen brauchte die Schuld nicht nachgewiesen zu werden, sie mußten, wenn sie in Verdacht geraten waren, ihre Unschuld beweisen (nach der gleichen Logik war das Gegenstück zum Confessor die Virgo; und deshalb ließ der Name der Büßerin für Maria Magdalena den Umkehrschluß zu: Sie muß es wohl schlimm getrieben haben).
Wie hängt diese Konstellation (Feind, Ketzer, Hexen und deren Beziehung zur Beweislogik) mit der Konstituierung der subjektiven Formen der Anschauung, insbesondere mit der Selbstbegründung der Form des Raumes, zusammen (das Objekt ist das neutralisierte Feindbild, Repräsentant des an sich Schuldigen)?
Was bedeutet es eigentlich, wenn niemand mehr etwas dabei findet, daß im Bereich des § 129a die Verteidigungsmöglichkeiten der Angeklagten (durch entsprechende Gestaltung der Haftbedingungen, durch restriktive Besuchsregelungen, durch Überwachung der Post und durch Behinderung des Verkehrs mit den Verteidigern) weitestgehend eingeschränkt werden, während gleichzeitig den Ermittlungs- und Anklagebehörden ein Riesenapparat, den niemand mehr kontrolliert, und dessen Arbeit selbst im Strafprozeß, in dem die Ergebnisse dieser Arbeit ins Beweisverfahren mit einfließen, gegen den Einblick der Verteidigung durchs Gericht abgeschirmt wird, zur Verfügung steht? Geführt werden diese Prozesse von „Staatsschutz“-Senaten, also von politischen Gerichten, zu deren Aufgabe es dann aber zugleich gehört, ihre eigene Grundlage zu verleugnen. Es gehört zu den praktischen Prämissen des Verfahrens, daß die subjektive Dimension der angeklagten Handlungen (z.B. die wirklichen Ziele und Motive der Angeklagten) strikt ausgeblendet bleibt. So gerät das Verfahren unterm Zwang seiner eigenen Voraussetzungen in eine Engführung der Sachverhaltsermittlung, der Beweiserhebung und der Gesetzesanwendung, die nur noch die reine Objektbeziehung zur Angeklagten zuläßt (sie nicht durch die „Gesinnung“ der Richter, sondern durch die eigene Logik des Verfahrens, zum „Feind“ macht), ein gerechtes Urteil aber von vornherein ausschließt. Oder, um die Sprache von Frau Dr. Vollmer aufzunehmen: Ist es nicht diese „Logik des Verfahrens“, die zu den Verhärtungen beiträgt, die den Dialog so unendlich erschweren, wenn nicht ausschließen? Bekommt der Hinweis auf die Notwendigkeit des Dialogs angesichts dieses Verfahrens nicht einen zynischen Klang? -
20.2.96
Verrottung des Staates: Der deutsche Staat hat den Sieg als Basis. Deshalb konnte er den Versailler Friedensvertrag nicht ertragen, und deshalb hat es nach dem Zweiten Weltkrieg einen Friedensvertrag überhaupt nicht mehr gegeben, dafür das Wirtschaftswunder, das die faschistische Weltherrschaft auch nach der militärischen Niederlage als ökonomische noch als reales Ziel vor Augen hatte, während auf der Seite der Sieger die westlichen Mächte den Sieg mit dem Verlust der Kolonien bezahlen mußten, die östliche Siegermacht mit dem Zerfall der Herrschaftsinstitutionen. Der Zerfall sowohl des Kolonialsystems als auch der Sowjetmacht verdankt sich der gleichen Ursache:
– Die unmittelbare Kolonialherrschaft wurde überflüssig, als nach der Globalisierung des Marktes sich herausstellte, daß die ökonomischen Zwänge (die „Sachzwänge“) das Gleiche, ohne die Hilfe unmittelbarer politischer Herrschaft, nur noch sehr viel effektiver, zu leisten vermochten.
– Die Grundlage der Sowjetmacht: das Konzept eines Sozialismus in einem Lande, seiner nationalistisch eingeschränkten Realisierung, zerfiel zwangsläufig mit dem Zerfall der nationalen Souveränität in der politischen Explosion des Faschismus; sie zerfiel zwangsläufig an der blinden Gewalt der Ökonomie (der anorganischen Gestalt politischer Macht).
Was bedeutet das im Hinblick auf die Prozesse der inneren Verrottung der Staaten (Neoliberalismus, Sieg der Verwaltung über die Politik und Angleichung des Rechts an die Verwaltung: positivistisches Rechtsverständnis).
Ein Vertreter der BAW im Hogefeld-Prozeß, der die Kategorien „möglich“ und „nicht auszuschließen“ (die affirmative Möglichkeit und die doppelte Negation in dem Ausdruck „nicht auszuschließen“) nicht unterscheiden kann, hält gleichwohl eine Beweisantrag der Verteidigung für nicht zulässig, weil er auf den Nachweis einer „negativen Sachbehauptung“ abzielt: Mit dieser Logik werden die Behauptungen der Anklage einfach unwiderlegbar, und auf dieser Basis wäre in der Nazizeit auch ein Antrag abzulehnen gewesen, der den Nachweis hätte erbringen sollen, daß Juden „keine Angehörige einer minderwertigen Rasse“ sind.
Als sich auf sich selbst beziehende Subsumtionslogik ist der Raum die Form der Äußerlichkeit und das Instrument der Konstituierung des Objekts, seiner Apriorisierung (vgl. die Bedeutung und Funktion der Orthogonalität). -
10.2.96
Der Reni-Blick ist feinsinnig, aber unsensibel.
Sind Staatsschutz-Prozesse nicht Fundstätten für Beispiele des apagogischen Beweises (wenn eine Sache als bewiesen angesehen wird, wenn die gegenteilige Behauptung nicht widerlegt werden kann)? Ist der apagogische Beweis nicht ein Konstituens der transzendentalen Ästhetik, und damit eine der Grundlagen synthetischer Urteile apriori? In juristischem Zusammenhang gehört er zu den Begründungen des Satzes, daß Gemeinheit kein strafrechtlicher Tatbestand ist. Gehorcht nicht die „Aufklärung“ der Vorgänge in Bad Kleinen genau dieser Beweislogik (oder, wenn im Hogefeld-Prozeß eine Zeugin zunächst sagt, die Frau, die sie gesehen hatte, habe blaue Augen gehabt, dann aber solange bekniet wird, bis sie sagt, so genau wisse sie es nicht mehr; oder, wenn Zeugen geladen und vernommen werden, bei denen aus den Akten erkennbar ist, daß seine jetzige Aussage im Verlauf von zehn Jahren die dritte Version ist, merkwürdigerweise aber jede Version genau zum jeweiligen „Erkenntnisstand“ der Ermittlungsbehörden paßt)?
Die Sexualmoral gewinnt ihre politische Bedeutung zurück, wenn sie aus dem Bann des Weltbegriffs (der Urteilsmoral) erlöst wird. Erfüllt nicht der theologische Begriff der Entsühnung der Welt den apokalyptischen Tatbestand der Unzucht?
Die organische Chemie ist eine politische Wissenschaft: Im wissenschaftshistorischen Paradigmenwechsel vom Darwinismus zur organischen Chemie spiegelt sich die Normalisierung des Faschismus wider, die „Anorganisierung des Organischen“ (die Durchsetzung der Herrschaft der Ökonomie als anorganische Natur der Staatenwelt, Voraussetzung der Dekolonialisierung der Dritten Welt).
Bezeichnet nicht das bara, der Schöpfungsbegriff der Genesis, eigentlich eine Abfolge von Katastrophen: Geschaffen werden „Himmel und Erde“, die „großen Seetiere“ und die Menschen.
Der Weltbegriff ist der Inbegriff der Naturbeherrschung, und die Entsühnung der Welt ist die Entsühnung der Naturbeherrschung, die die Grundlage jeglicher Herrschaft ist.
Zur Genese und zum Begriff der Gemeinheit: In der vollends aufgeklärten Welt gibt es keine Schuldzusamenhänge mehr zwischen Objekten, sondern nur noch Sachzwänge. Schuld wird – wie zuvor die sinnlichen Qualitäten und wie die Kritik, jene zu Empfindungen, diese zur Meinung – subjektiviert zu Schuldgefühlen, die apriori irrational und pathologisch: durch Therapien zu beseitigen sind. In diesem Kontext trennt sich das Verbrechen von der Tat, es wird zu einer Folge des Erwischtwerdens (für das die Beweisbarkeit steht). So wird man normal; aber ist diese Normalität nicht die des alltäglichen Faschismus?
Der ungeheuerliche Satz bei Lk (117), daß „er (Johannes der Täufer) die Herzen der Väter zu ihren Kindern bekehren wird“.
Der protestantischen Bekenntnistheologie zufolge ist der Staat der weltliche Arm der Kirche. Ist nicht heute der Staat zu einem einarmigen Banditen geworden?
Zum „Tier aus dem Meer“: Der Weltbegriff ist aus dem Meer, dem Inbegriff der Völkerwelt, hervorgegangen. Ist das „Tier vom Lande“ (der falsche Prophet) die Bekenntnislogik?
Der Drache und das Tier aus dem Meer unterscheiden sich eigentlich nur durch die Plazierung der Kronen: Der Drache trägt sie auf den sieben Köpfen, das Tier auf den zehn Hörnern.
Wie hängen die sieben Siegel und die sieben Donner, die sieben Posaunen und die sieben Zornesschalen mit einander zusammen, gibt es nur diese vier Siebenerfolgen (die den sieben Köpfen des Drachen und des Tiers aus dem Meer entsprechen)? Die ganze Apokalypse ist von Siebenergruppen durchsetzt, gibt es auch Zehnergruppen?
Der Naturphilosophie geht die Kosmologie voraus: Natur, das war zunächst die Außenwelt der Völker, die zur Natur durch die Unterwerfung und Beherrschung anderer Völker, durch die Hereinnahme in den Herrschaftsbereich des eigenen Volkes wird (durch den „Handel“, der in seiner ersten Form Fernhandel ist: die Griechen haben die Natur erfunden).
Ist der Weltbegriff der Spiegelungspunkt, durch den Kosmos und Natur (Mythos und Philosophie) aufeinander sich beziehen?
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6.2.96
Zur Verwechslung von Genitiv und Dativ gibt es auch die Umkehrung: „Der erste, der sich dem Gestapo-Thema in seiner gesellschaftsgeschichtlichen Erweiterung annahm, war der kanadische Historiker Robert Gallately“ (Norbert Frey: Kein Angst vor der Gestapo, FR vom 6.2.96).
Das Prinzip der Legitimation durch Verfahren ist die Grundlage der Konstruktion synthetischer Urteile apriori in der Justiz. Gerechtigkeit ist nur zu retten durch Reflexion der Verführungsgewalt dieses Prinzips (durch Reflexion des Schuldzusammenhangs). Das selektive Hören im Hogefeld-Prozeß, das dazu führt, daß die Erklärungen von Birgit Hogefeld oder auch die wichtigsten Anträge der Verteidigung inhaltlich nicht zur Kenntnis genommen werden, gründet in diesem Prinzip: Wahrgenommen wird nur, was die legitimatorische Kraft des Verfahrens (die „Formalitäten“) berührt; das Urteil, das am Ende herauskommt, braucht nicht gerecht, es muß revisionsicher sein.
Das Problem des Rechts liegt darin, daß es den Begriff und das Problem der Sünde nicht kennt: Das „Verbrechen“ ist die Widerspiegelung der Sünde im Spiegel des Schuldzusammenhangs.
Symbolisiert nicht das Feigenblatt den Ursprung des Weltbegriffs (die Logik, die Gott blind macht)?
Die Bemerkung im Buch Henoch, wonach Leviathan weiblich und Behemoth männlich ist, enthält einen noch unentfalteten Hinweis auf den symbollogischen Grund der „Hure Babylon“ und des Begriffs der Unzucht (des Bechers der Unzucht) in der Johannes-Apokalypse. Das Tier aus dem Meer wäre danach weiblich, das Tier vom Lande, der falsche Prophet, männlich?
Die Heiligkeit des Heiligen Geistes gründet in der Reflexion und Kritik des Schuldzusammenhangs (der objektivierenden und instrumentalisierenden Eigentumslogik und ihrer Verkörperung im Staat). Deshalb ist der Weltgeist in allen Stücken das Gegenteil des Heiligen Geistes.
Kritik der Verurteilung: Ist nicht jede Gemeinheit Folge und Symptom einer Verletzung, die der Verletzte projektiv abzuarbeiten versucht? Die Vorstellung, ein Verhalten, bei dem man den Frust als Wut abzureagieren versucht, ließe sich psychohygienisch begründen, ist nicht mehr zu halten. Die Begründung wird in der Regel eine mechanische sein, nach dem Modell: Ventil öffnen, Dampf ablassen. Soweit ein solches Verhalten als Erleichterung empfunden wird, handelt es sich um eine Erleichterung, die man empfindet, wenn man die Last, in den andern sich hineinzuversetzen, bloß abwirft: Es ist die Erleichterung der Lust an der Gemeinheit. Eine solche Erleichterung mögen Folterknechte bei ihrer „Arbeit“ empfinden, die vorher durch entsprechenden Druck konditioniert worden sind. – Ist es heute nicht schon so weit, daß, wer sich weigert, sich auch in einen Folterknecht noch hineinzuversetzen, Folterknechte produziert?
Die Verurteilung ist der Schlüssel zum Schuldverschubsystem (der Schlüssel zum Abgrund, Off 201). -
31.1.96
Verhält sich nicht die Verwaltung zur Ökonomie wie das Inertialsystem und die in ihm ausdifferenzierten Begriffe und Gesetze zu den naturwissenschaftlichen Erscheinungen? Und konstituiert sich die naturwissenschaftliche Erscheinungswelt nicht erst durch die Rationalisierung der Schwerkraft (durchs Gravitationsgesetz) – so wie das Tauschprinzip durchs Institut der Lohnarbeit, durch die Subsumtion der Arbeit unters Tauschprinzip?
Mit dem Begriff des Verfassungspatriotismus hat Habermas die Erkenntniskritik (den Kern der Gesellschaftskritik) aus der Philosophie ausgeschieden.
Zur Frage, ob (neben Zacharias und Joseph) im NT Väter als handelnde Personen vorkommen:
– Ist der Synagogenvorsteher, dessen Tochter Jesus zum Leben erweckt (Mt 918), der einzige (er heißt Jairus <Mk 522>; hat er etwas mit der Sippe Jairs zu tun, die in Zelten wohnt)?
– Die Zebedäus-Söhne verlassen, als sie Jesus folgen, „das Schiff und den Vater“ (Mt 422).
– Als einer, der, bevor er ihm nachfolgt, erst seinen Vater begraben will, antwortet Jesus: „Laß die Toten ihre Toten begraben“ (Mt 821).
– Bei der Heilung des epileptischen Sohnes ist es der Vater, der Jesus um Hilfe bittet („Herr, ich glaube, hilf meinem Unglauben“, Mt 921).
– Simon von Kyrene war der Vater des Alexander und des Rufus (Mt 1521).
– Der Vater in der Geschichte vom verlorenen Sohn (Lk 1512).
– Bei Johannes wird aus der Geschichte vom Hauptmann und seinem Knecht die Geschichte des königlichen Beamten und seines Sohnes (Joh 446).
Der Vater der Zebedäus-Söhne erscheint nur am Anfang; ihn lassen sie „mit dem Schiff“ zurück. Die Mutter der Zebedäus-Söhne erscheint erst am Ende: Sie bittet Jesus, er möge ihre Söhne in seinem Reich zu seiner Rechten und Linken sitzen lassen; und sie gehört zu den Frauen unterm Kreuz (im Mt-Evangelium).
Staatsschutzsenat: Aufgabe des Rechts wäre es, die Gerechtigkeit im Staat, nicht aber den Staat mit den Mitteln des Rechts zu schützen. Hier liegt einer der Gründe, die die Institution des Staatsanwalts so tief unsittlich machen. Notwendig wäre, den Staatsanwalt endlich durch einen öffentlichen Ankläger (der sein Tun als Person und nicht qua Amt zu verantworten hat) zu ersetzen. Es ist kein Zufall, daß, nachdem in Stammheim die Verteidigung zu einem Hilfsorgan der „Rechtspflege“ (was immer das sein mag) gemacht worden ist, im Hogefeld-Prozeß (und offensichtlich auch im Prozeß gegen Monika Haas) der Eindruck immer stärker wird, daß hier in wachsendem Maß das Gericht sich selbst zu einem Hilfsorgan der Bundesanwaltschaft macht? Steckt darin nicht ein Stück institutioneller Logik in einem Lande, in dem der öffentliche Ankläger Staatsanwalt heißt und ein Staatsschutzsenat eben den Staat zu schützen hat, dessen Anwalt der Staatsanwalt ist? Im Hogefeld-Prozeß läßt sich die Macht- und Rollenverteilung der Beteiligten inzwischen an ihrem Verhalten ablesen. -
19.1.96
„Kommunikatives Handeln“: Zum Gewaltmonopol des Staates gehört das Informationsmonopol der staatlichen Verwaltung, das durch Geheimhaltungsregelungen abgesichert wird.
Das juristische Verfahren (insbesondere im Licht der Rollenverteilung im Strafrechtsprozeß) ist der manifeste Beweis, daß ein herrschaftsfreier Diskurs nur im Rahmen eines durch Zwangsregelungen und Gewalt abgesicherten Verfahrens möglich ist. Der Knast gehört zu den logischen Fundamenten des Strafrechts.
Zerstört nicht das Kronzeugen-Gesetz, unabhängig von der Frage, ob es nicht verfassungswidrig ist, den moralischen Grund der Rechtsordnung, wenn es wirklich den Gebrauch, den die BAW jetzt davon zu machen scheint, legalisiert (legitimieren kann es ihn nicht)? Durch Erpressung erzwungene Zeugenaussagen, deren Wahrheit mit Grund in Zweifel gezogen werden kann, sind juristisch unbrauchbar; die Urteile, die darauf gründen, werden in den Strudel dieser Zweifel mit hereingezogen; sie begründen keinen Rechtsfrieden, sondern zerstören dessen Grundlagen, indem sie diese Urteile zu Waffen des politischen Kampfes machen (die BAW hält es nicht für nötig, Vorwürfe über zutiefst unsittlichen Anträge an Birgit Hogefeld und Monika Haas zu entkräften, im Prozeß gegen Monika Haas ist die Erpressung der Aussage der einzigen Belastungszeugin offenkundig).
Der ästhetische Raum ist ein Vergangenheitsraum; das hat die Bühne im Theater mit dem Raum des Inertialsystems gemeinsam. Es ist der gleiche Raum, der im Rücken des historischen Objektivationsprozesses sich bildet (als subjektive Form der inneren Anschauung), der das Einmalige vergleichbar macht und das Medium und die Grundlage des kontrafaktischen Urteils ist.
Gehört nicht das kontrafaktische Urteil zu den logischen Implikationen des Inertialsystems?
Der prophetische Charakter jener Bücher, die das Christentum dann als Geschichtsbücher mißverstanden hat (von Josue bis 2 Könige), gründet in einer Form der Darstellung, die das kontrafaktische (und mit ihm das moralische) Urteil schon im Ansatz ausschließt. Angesichts dieser Texte verbietet sich die Vorstellung, die Ereignisse hätten auch anders verlaufen können. Nur in ihrer wörtlichen Gestalt sind sie ein Teil der Prophetie, der Lehre.
War nicht die Verführung durch die Schlange im Paradies eine Verführung zum kontrafaktischen Urteil (als Grundlage der „Erkenntnis des Guten und Bösen“)?
Christentum: die Systematisierung des Fluchtwegs aus der Gottesfurcht.
Das Wunder ist das Wunder der Erfüllung des prophetischen Worts; die Erfüllung der Schrift ist kein Wunder, sondern das bittere Ergebnis der Logik der Schrift (das kontrafaktische Urteil entspringt mit der Logik der Schrift).
Der Weltbegriff ist das Instrument des Urteils über die Vergangenheit; der Säkularisationsprozeß, der eins ist mit dem Prozeß der Objektivation, hat sein Maß am Fortschritt dieses Urteils. Nur im Bann des Weltbegriffs (des mathematischen Totalitätsbegriff nach Kant) erscheint die Vergangenheit in ruhender Gegenständlichkeit.
Der Logik des Weltbegriffs ist die Logik der Selbstbegründung des Antisemitismus. (Metaphysischer Hintergrund der Kronzeugenregelung, der Instrumentalisierung des falschen Zeugnisses: das Urschisma, die erpreßte Ablösung des Christentums von der jüdischen Tradition, war der Eintrittspreis für die Anpassung an die Welt. Das Kronzeugengesetz, wenn es zur Erpressung von Zeugenaussagen benutzt wird, rührt an den moralischen Grund des Staates.)
Die Selbsterhaltung hat nach dem Krieg die Anpassung an den Irrsinn des Bestehenden erzwungen. Ob es möglich ist, diese Anpassung unbeschädigt zu überstehen, ist die Frage; aber gab es eine Alternative?
Der Rassismus ist keine Weltanschauung, sondern ein Mittel, der Erkenntnis der Logik des Systems, mit dessen Hilfe diese Gesellschaft ihre materielle Reproduktion betreibt, sich zu entziehen. Der Rassismus ist die Widerlegung des Satzes: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Er ist die Verkörperung des Nichtwissens, das heiß macht.
Sind nicht die drei Welten in der Kommunikationstheorie von Habermas Verdinglichungen der zusammengehörenden Momente: Selbsterhaltung, Objektivation und Instrumentalisierung?
„Eine solche Autonomisierung (sc. durch den verständigungsorientierten Diskurs) kann nur in dem Maße eintreten, wie sich die Zwänge der materiellen Reproduktion nicht mehr hinter der Maske eines rational undurchdringlichen normativen Grundeinverständnisses, also hinter der Autorität des Heiligen verbergen.“ (Theorie des kommunikativen Handelns, Bd. 2, S. 219) Das „also“, mit dem Habermas die „Autorität des Heiligen“ mit einem „rational undurchdringlichen normativen Grundeinverständnis“ identifiziert, ist faschistisch. Wer die Idee des Heiligen – in einer sehr deutschen Tradition – undifferenziert als irrational denunziert, wer das darin verborgene herrschaftskritische Moment nur verwirft, hat nichts von der Theologie begriffen, er hat offensichtlich die Theologie immer nur im Kontext der faschistischen Ausbeutung ihrer herrschaftsgeschichtlichen Deformationen erfahren (bezeichnend für diesen Zusammenhang der Webersche Begriff des „Charisma“, der die Propheten Israels und Hitler unter einem Begriff vereinigt, aber auch die habermassche Subsumtion der jüdischen und der christlichen Tradition unter dem Stichwort Weltbeherrschung). Das unsägliche quid pro quo des zeitgenösseischen Atheismus: Das Urteil über den Faschismus trifft die theologische Tradition gleich mit: So wird die Faschismus-Kritik zum Vollstrecker des Faschismus. -
1.1.96
Habermas‘ Theorie des kommunikativen Handelns verdankt sich der Logik der Ästhetisierung: der Abstraktion vom Herrschafts-, Schuld- und Verblendungszusammenhang, von der Schwerkraft, vom Tod, von der Sexualität. Der entscheidende Schritt der Abstraktion von der Schwerkraft (der Konstituierung des Trägheitsgesetzes) war die newtonsche Theorie, die Vergegenständlichung der Schwerkraft durchs Gravitationsgesetz, die sie zu einer Reflexionsbestimmung gemacht hat. Erst Newton ist es gelungen, den Schrecken der Schwerkraft, den die Theologie unter dem Titel der Erbsünde reflektiert hat, durch Vergegenständlichung zu bannen (nicht freilich, ihn aufzulösen).
Die newtonsche Gravitationstheorie hat die Erinnerung an den Fall verdrängt; so ist die Welt zu „allem, was der Fall ist“ geworden.
Ihr seid das Licht der Welt: Wenn das Licht die erinnerte Schwere ist, ist dann nicht die Lichtgeschwindigkeit das Instrument der Verdrängung dieser Erinnerung?
Die letzte Phase der Physik – in der Konsequenz der Vergegenständlichung der Schwere – war die Selbstverzehrung und die Löschung des Lichts.
Beschreibt nicht das Licht den Weg des Namens?
Sind nicht alle Theorien seit dem Ursprung des christlichen Dogmas Theorien, deren Zweck es ist, die Reflexion von Herrschaft auszuschließen und einen schuld- und herrschaftsfreien Raum zu konstituieren, ist das nicht das Gesetz ihres „Fortschritts“?
Sind Satan und der Teufel die Gegenbilder von JHWH und Elohim, Reflexe des Gottesnamens im Säkularisationsprozeß? Und hängt die Unterscheidung von Satan und Teufel mit der Trennung von Natur und Welt zusammen (oder auch mit der Unterscheidung des Planetensystems vom Tierkreis)?
Ist nicht der Beamte, der aus seinem Nichtsein, aus seiner Selbstverleugnung, sein Selbst gewinnt, ein Beleg für die creatio mundi ex nihilo?
Die Bekenntnislogik ist die Logik des entäußerten Gewissens.
Die Frage, was geht in den Köpfen derer vor, die dieses Verfahren (den Hogefeld-Prozeß) so durchziehen zu müssen glauben, gewinnt Bedeutung vor dem Hintergrund, daß dieser Prozeß seitens der Anklage im Namen des Staates und seitens des Gerichts im Namen des Volkes geführt wird. Aber wenn die Öffentlichkeit nach dem Motte reagiert: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß, gerät sie in den Bann der Komplizenschaft.
War nicht die raf (der Terrorismus) ein Angriff von einer Seite, von der er nicht erwartet wurde: ein Überraschungsangriff, der der Öffentlichkeit die Sprache geraubt hat?
Zum Erbe des Faschismus gehört die Neigung, historische Erscheinungen zu verurteilen, bevor man sie begriffen hat (Zusammenhang mit dem Unschuldssyndrom und der Bekenntnislogik). Gilt nicht Hegels Satz: Das Wirkliche ist vernünftig, das Vernünftige ist wirklich, in dem Sinne auch weiterhin, daß er generell vor das moralische Urteil das Begreifen dessen, worauf das Urteil sich bezieht, setzt? Bezeichnet die Formel „Solidarität ohne Komplizenschaft“ nicht auch Beziehung zur Vergangenheit, die in der Lage wäre, dem moralischen und dem kontrafaktischen Urteil über Vergangenes den Boden zu entziehen? -
21.12.95
An den Reaktionen der InfomacherInnen (des Prozeßinfos zum Prozeß gegen Birgit Hogefeld) läßt sich der Zusammenhang von
– Rechtfertigungszwang und autoritärem Stil sowie von
– Lernunfähigkeit und Unfähigkeit zu offener (an praktischen Zielen anstatt an Rechtfertigungszwängen orientierter) Diskussion
zwanglos demonstrieren.
Reicht die Wahrnehmung von Jürgen Ebach, daß der apokalyptische Behemoth, das Nilpferd, zu einem Schmusetier geworden ist, nicht an wirklich apokalyptische Zusammenhänge heran? Gehört das heute über die Kinderwelt hinaus so beliebte Schmusetier (wie auch einige in die gleiche Richtung weisenden Formen des „Tierschutzes“, einige Tendenzen der neuen Religiosität) nicht schon zu den Verkörperungen des „falschen Propheten“ (Automatisierung des Verlangens, geliebt zu werden, das die Liebe unterbindet, in der Wurzel zerstört)?
Die Transformation in den Indikativ hat den Heiligen Geist zum „Tröster“ gemacht (sind nicht die heute so beliebten Schmusetiere säkularisierte Verkörperungen dieses „Trösters“?); wenn dagegen Levinas zufolge die Attribute Gottes im Imperativ, nicht im Indikativ stehen, dann erweist sich der Name des Parakleten als Gebot, als der Imperativ des verteidigenden Denkens.
Der Theologie, die aus ihren eigenen Wurzeln sich zu begreifen versucht, liegt die Verteidigung allemal näher als die Anklage (die zu den Wurzeln des Staates gehört).
Schon die Reaktion des Infos auf den Brief der „Kirchenleute“ (eine Bezeichnung, der die Formulierung des Richters Klein: „der sich als Pfarrer bezeichnet“, aufs genaueste korrespondiert) hat gezeigt, daß einige Leute in der InfoAG mit Kritik ebensowenig umgehen könne wie das Gericht. Wenn das Gericht zwischen Kritik am Verfahren und Unterstützung der raf nicht unterscheiden kann, wenn es den Kritiker umstandslos zum Sympathisanten erklärt, so ist diese Logik nicht weit entfernt von der anderen, die den „Kirchenleuten“ unterstellt, die Interessen der raf-Gegner zu vertreten. Auf Seiten des Gerichts führt diese Logik in die Paranoia, die das Verfahren in ein Instrument zur Konstruktion synthetischer Urteile apriori zu machen versucht, auf Seiten des Infos aber führt sie zur Unfähigkeit, mit diesem Verfahren wirklich konstruktiv sich auseinandersetzen zu können. Die Prozeßbeobachter aber dürfen es sich am wenigsten erlauben, den Prozeß nur als Mittel zur Bestätigung der eigenen Vorurteile zu mißbrauchen. Hier ist Sensibilität, Wahrnehmungs- und Lernfähigkeit unabdingbar. Wer alles schon im Voraus weiß …
Kritik am Info sollte nicht zur Kündigung der Solidarität führen; wird hier nicht Solidarität mit Komplizenschaft verwechselt? Und liefert diese Verwechslung nicht der anderen Seite die Munition?
Daß Gott die Welt aus Nichts geschaffen hat, wird sich am Ende als ein Satz erweisen, der auf einen ganz anderen Sachverhalt sich bezieht: Nicht Gott, sondern der Staat hat die Welt aus einem Nichts erschaffen, das er selber produziert. Dieses Nichts ist das Produkt einer Annihilierung: der Annihilierung der Tradition, in der die Theologie gründet. Vgl. hierzu die Stelle im neuen Weltkatechismus der Katholischen Kirche, an der der Himmel und die Erde im ersten Satz der Genesis als mythischer Ausdruck für „alles, was ist“, d.h. für die Welt, begriffen wird, während das, was Himmel und Erde von sich aus bedeuten, bereits verdrängt ist. Hier ist die Annihilierung abgeschlossen, das Annihilierte aus der Erinnerung entfernt. Mit der Dogmatisierung ist der Säkularisationsprozeß (die Umformung des Imperativs in den Indikativ: die Annihilierung des Imperativs) in die Theologie eingedrungen, hat sie im Kern zerstört, hat sie durch ein Konstrukt ersetzt, das, obwohl es von seiner Ursprungsgestalt fast nicht mehr sich unterscheiden läßt, doch das genaue Gegenteil darstellt. An diesem Vorgang lassen der Sinn und die Notwendigkeit des Bilderverbots sich demonstrieren.
Ist nicht die Kronzeugenregelung, insbesondere mit der Zielsetzung, mit der sie in der BRD eingeführt und angewandt wird, ein Versuch, die Grenzen der Beweislogik, auf die der Satz: Gemeinheit ist kein strafrechtlicher Tatbestand, verweist, zu instrumentalisieren, jene Lücke zu schließen, die die Konstruktion synthetischer Urteile bis heute verhindert? Die Kronzeugenregelung, die politische Instrumentalisierung der Logik des Verfahrens und die Umformung des Angeklagten in den Feind (mit Verteidigern als „Unterstützern“ und Prozeßbesuchern als „Sympathisanten“: nur so läßt die Identifikation mit dem Angeklagten, die aus der Unschuldvermutung folgt, sich verhindern) sind drei Seiten einer und der gleichen Sache und zugleich das Fundament, auf das die Konstruktion eines synthetischen Urteils apriori sich stützt.
Im Staatsschutzprozeß vollendet sich das Strafrecht, werden die Abgründe aufgedeckt, die es in sich birgt, dekonstruiert es sich selbst. -
13.12.95
Heute zerstört das Hegelsche Weltgericht die moralischen und natürlichen Grundlagen des Lebens.
Propheten: Nicht die Väter und nicht die Herren, sondern die Söhne und Töchter werden weissagen, die Greise werden Träume träumen, die Jünglinge Gesichte sehen, über die Knechte und Mägde wird Gott seinen Geist ausgießen.
Zu Birgit Hogefeld vgl. Christina von Brauns Bemerkungen über die Ursprung und Geschichte der Hysterie (ein Produkt männlicher, sexistischer Definitionsmacht), die Beziehung von Hysterie und Barmherzigkeit (deren hebräischer Name aus dem der Gebärmutter sich herleitet).
Der Prozeß gegen Birgit Hogefeld ist ein Prozeß, der auch gegen die Öffentlichkeit geführt wird: Die Diskriminierung der Linken unterwirft die Öffentlichkeit Rechtfertigungszwängen und desensibilisiert sie zugleich. Nur in diesem Kontext wird der Angeklagte zum Feind, werden Verteidiger und Prozeßbesucher zu Sympathisanten. Restituierung des mittelalterlichen Rechtsprinzips „Mitgefangen, mitgehangen“. Das Perverse ist, daß Birgit Hogefeld, deren Erklärungen durch ein hohes Maß an Reflexion sich auszeichnen, weder durch ihr Verhalten noch durch den bisherigen Prozeßverlauf das Bild bestätigt, in das die Anklage und offensichtlich auch das Gericht sie hineinzwingen wollen (gespenstisches Gefühl, der Konstruktion eines synthetischen Urteils apriori beizuwohnen). Stigmatisiert wird die Angeklagte nur durch die Rahmenbedingungen des Prozesses, der als „raf-Prozeß“ mit dem eingespielten Ritual (martialisches Polizeiaufgebot, teilweise mit Maschinenpistolen, Polizeihunden; entwürdigende, die Besucher diskriminierende und die Öffentlichkeit abschreckende Eingangskontrollen) geführt wird. Offene Angriffe gegen Prozeßbesucher (auch gegen die Mutter der Angeklagten), nicht nur von Polizeibeamten, sondern auch von Bundesanwaltschaft und Nebenkläger, ohne daß der Senat sich veranläßt sähe, einzugreifen, während die Angeklagte und ihre Verteidigung Einschränkungen unterworfen werden, die teilweise den Eindruck erwecken, daß sie der strategischen Absicherung der „Beweisführung“ dienen.
Wie hängt die Feindbildlogik, die das Verfahren zu beherrschen scheint, mit dem theologischen Erbe des „stellvertretenden Opfers“ zusammen? Nach staatlicher Rechtslogik bedarf der „Mord“ an dem GSG-9-Beamten der „Sühne“. Die ist aber am toten Wolfgang Grams juristisch nicht mehr möglich (man kann keinen Prozeß gegen einen Toten führen). Diese „Sühne“ ist an ihm möglicherweise schon vollstreckt worden, was jedoch aufgrund eines Senatsbeschlusses nicht in die Beweisführung mit eingebracht werden darf. Die Unschuld des Staates, die dann auch die, die ihn vertreten, freispricht, ist erst gewährleistet, wenn die Tat, die nicht aufgeklärt werden darf, stellvertretend an einer Person gesühnt wird, auch wenn mit Sicherheit feststeht, daß sie sie nicht begangen hat.
Ein ganzes System von Schuldverschiebungen ist erforderlich, um hier zu einem Urteil zu kommen, das das leistet, was es leisten soll: den Staat freisprechen, und mit ihm die Bundesanwaltschaft und das Gericht, die ohnehin den Eindruck erwecken, daß sie den Grundsatz „In dubio pro reo“ für die Angeklagte nicht mehr verfügbar haben, da sie ihn schon für sich verbraucht haben.
Ist nicht der Titel Staatsanwalt Teil einer Rechtslogik, deren erster Zweck nicht die Begründung und Förderung von Gerechtigkeit, sondern die Freisprechung des Staates ist? Nur dieser Staat braucht – wie sonst nur ein Beschuldigter – einen Anwalt. In zivilisierteren Ländern gibt es den öffentlicher Ankläger, der schon sprachlich, durch seine Berufsbezeichnung, der Komplizenschaft mit dem Staat enthoben ist. Beim Staatsanwalt, der nicht in eigener Verantwortung die Anklage vertritt, besteht ein gleichsam existentielles Interesse am rechtsförmlichen Nachweis der Unschuld des Staates. Nur so kann der Staat das leisten, was der Staatsanwalt von ihm als Gegenleistung für seinen Dienst erwartet: Ihn von der Verantwortung für die belastende Tätigkeit des Anklägers befreien (er tut nur seine Pflicht).
Die Verdrängung der Sensibilität, die bewußtlose Form der Gemeinheit, die Gemeinheit mit gutem Gewissen, produziert den empfindlichen Staat, einen Staat, den man nicht ungestraft verunglimpfen darf. Die Empfindlichkeit des Staates ist ein Gradmesser seiner Schuldverstrickung und seiner Verdrängungsleistung (gründet nicht jeder Fundamentalismus in einer solchen Empfindlichkeit, und ist deren subjektive Wurzel nicht die Empörung?). -
12.12.95
Müßte der Titel des Buches von Heribert Prantl nicht anders lauten, anstatt „Deutschland, leicht entflammbar“: „Deutschland brennt“ (oder, um den Anschluß an Ulrich Sonnemanns vor 32 Jahren erschienenes Buch herzustellen: „Jenseits der Grenze der Zumutbarkeit“, mit der anzuschließenden einfachen Frage: Wie lebt sichs da)?
Sind nicht die subjektiven Formen der Anschauung (ist nicht das Sehen) das Korrelat und zugleich ein Produkt der Bekenntnislogik? Und gründet nicht der wissenschaftliche Begriff der Kritik darin, daß zuvor das Bekenntnis aus einer Theorie herauspräpariert werden muß, wodurch sie zu einem Gegenstand der Kritik überhaupt erst gemacht wird? Hängt nicht die Bekenntnislogik über die gemeinsame Beziehung zur Gemeinheit mit der Beweislogik zusammen (und sind nicht die subjektiven Formen der Anschauung Formen, die sich selbst beweisen, Formen mit einer eigenen, selbsttätigen Beweisautomatik – vgl. Off 1713.17)? Die Bekenntnislogik ist die Logik des Schuldverschubsystems. Die ihr zugrundeliegende Schuldumkehr ist der Grund der Trennung von Natur und Welt.
Die kantische Unterscheidung im Erkenntnisbegriff, den er in femininer und in neutraler Form verwendet (die Erkenntnis, das Erkenntnis), bezeichnet genau den Ursprungspunkt des Gemeinheitsmoments in der Erkenntnis, den Punkt, an dem Genesis und Geltung sich trennen. Die Generalisierung des Femininum war eigentlich eine Neutralisierung, die die Erkenntnis an ihrer Wurzel vergiftet hat. Seitdem ist die Erkenntnis unfruchtbar und kinderlos (die Verkörperung der Unfruchtbarkeit und Kinderlosigkeit ist das Dogma). Was hat Kant mit Sara (der Mutter Isaaks), Hanna (der Mutter Samuels) und Elisabeth (der Mutter des Täufers) zu tun?
Die feministische Theologie ist ein notwendiger und längst fälliger Ausbruchsversuch aus der Bekenntnislogik. Hierzu gehört auch ein Titel wie der des „Schwarzmond-Tabu“ von Jutta Voss, ein drastischer Beleg für die Notwendigkeit des Ausbruchs (vgl. auch Birgit Hogefeld, „Ich verstehe: DAS muß frau verstecken“, in Info 8 zum Prozeß gegen Birgit Hogefeld, Anfang Dezember 95). Sind nicht die entscheidenden Texte der feministischen Theologie jene, die sich gegen die Vergewaltigung durch die Bekenntnislogik wehren? Es ist wahr, im Christentum kommen seit Paulus die Töchter und die Schwestern nicht mehr vor. Die letzte Erinnerungsspur ist die völlig mißverstandene Maria Magdalena, das verdrängte und diskriminierte Gedächtnis der Befreiung von den sieben unreinen Geistern. Die Bekenntnislogik ist in der Tat eine männliche Logik: die Logik, die Sara, Hanna und Elisabeth unfruchtbar macht. Die Bekenntnislogik ist das Medium der Erzeugung und Reproduktion der Gemeinheit in der Theologie. Sie hat den Zugang zur Erkenntnis des Gottesnamens verlegt. Ist nicht der Gebrauch des Vaternamens unverständlich, obsolet geworden, nachdem niemand mehr das Erbe der Barmherzigkeit antreten will? Wartet nicht immer noch die ganze Schöpfung auf das Offenbarwerden der Freiheit der Kinder Gottes? -
6.12.95
Definition der Prophetie (für Jürgen Ebach): So tief in einen Sachverhalt eindringen, daß die Zukunft in ihm ablesbar wird. Diese Zukunft ist katastrophisch: Prophetie ist per definitionem „Unheilsprophetie“, unter den Bedingungen des Weltbegriffs ist sie apokalyptisch.
Die Logik der Schrift wird erst durchsichtig, wenn in ihr die Logik des Weltbegriffs, das objektivitätskonstituierende Element in der Logik der Schrift, erkennbar wird. (Anmerkung: Hubertus Janssen berichtet, daß H.-E. Richter die Erklärung zum Hogefeld-Prozeß nicht unterschrieben hat mit der Begründung, er kenne die Fakten nicht und könne nicht zu Dingen Stellung nehmen, die er nur vom Hörensagen kennt. Der Hogefeld-Prozeß gewinnt demnach erst Realität, zu ihm kann man erst Stellung nehmen, wenn öffentlich über ihn berichtet wird: Die Existenz einer Sache ist ein logischer Sachverhalt, der konstituiert wird durch Öffentlichkeit: durch die Schrift, die selber wiederum zu den Konstituentien der Öffentlichkeit gehört (beide, Schrift und Öffentlichkeit, begründen den Weltbegriff). Das begründet hinreichend das ambivalente Verhältnis des 5. Senats des Frankfurter OLG zur Öffentlichkeit, wenn er diese aufteilt in Sympathisanten, eine Art nichtöffentlicher Öffentlichkeit, und eine „seriöse“ Berichterstattung, die sich an die Vorgaben der amtlichen Pressestellen hält.)
Medien und Banken: Nicht nur die Schrift, auch das Geld ist existenz- und weltbegründend (ähnlich wie das Inertialsystem nur im Zusammenhang seiner objekt- und naturbegründenden Funktion sich bestimmen läßt). Ist hier nicht der Vermittlungspunkt, an dem sich zeigen läßt, daß und weshalb Geschichte durch Geschichtsschreibung sich konstituiert und Realität gewinnt?
Kelch des göttlichen Zorns: Die Vorstellung des Zeitkontinuums ist vermittelt (bedingt) durch die des dreidimensionalen Raumes; die Unendlichkeit der Zeit ist ein Reflex der Unendlichkeit des Raumes: Der Raum ist der Betondeckel auf der Vergangenheit, die Leugnung der Idee der Auferstehung. Diese Leugnung gehört zu den Konstituentien des Herrendenkens.
Simulieren nicht die Fernsehnachrichten (die Berichterstattung im Fernsehen allgemein, die inzwischen zur Norm auch der übrigen Medien geworden ist, und das in einem durchaus geometrisch begründbaren Sinne) den privaten Blick auf die Dinge: den Blick aus dem Wohnzimmer? Machen sie sich nicht schon präventiv mit den Zuschauern gemein, die durch die Information in ihrer Privatruhe nicht gestört sein wollen und selber wiederum einer genau darauf abgestimmten Organisation der Information bedürfen, um diese Ruhe abzusichern (Drachenfutter)? Wie wäre es anders zu erklären, wenn heute „nationale“ Sportereignisse politischen und wirtschaftlichen Informationen in der Berichterstattung den Rang streitig machen können? Die Information rückt die Welt aus dem Bereich des Handelns in den des Urteils. Die transzendentale Logik der Medien wäre noch zu schreiben (Voraussetzung wäre die Bestimmung der zugrundeliegenden transzendentalen Ästhetik der Medien, ihrer „subjektiven Formen der Anschauung“, die auf den Schuldzusammenhang, der ein Urteilszusammenhang ist, zurückweisen).
Nicht nur der Schuldzusammenhang, auch der Herrschafts- und Verblendungszusammenhang ist ein Urteilszusammenhang, die Urteilsform ist ihr Kristallisationskern.
Nachrichten: Einübung in die Entsolidarisierung der Kritik. Sie fordern anstatt zum Handeln zum Urteilen heraus (Schuldverschubsystem, Esel und Rind). Entsolidarisierung schafft den Boden, auf dem die Sensationen wachsen und gedeihen (Beispiel: die Scharping-Kampagne, die von einem bestimmten Zeitpunkt an zum Selbstläufer geworden ist, der keines der Medien sich mehr zu entziehen vermochte).
Der wechselseitigen Konstituierung von Privatsphäre und Information korrespondiert die „Amtlichkeit“ der Nachrichten, ihr gleichsam hoheitlicher Charakter: Moderatoren und Sprecher werden präsentiert, als stünden sie hinterm Schalter oder säßen an einem Schreibtisch (und Schalter oder Schreibtisch werden dann via Fernsehen ins Wohnzimmer transportiert). Ist der Nachrichtensprecher ein später Nachfahre des „Engels Elohims“ (der Abraham aufforderte, seinen Sohn zu opfern)?
Die Medien verarbeiten die Informationen imd Interesse des „beschränkten Untertanenverstandes“.
Jürgen Ebachs Bemerkung: „wir haben nur unsere Ohren“ (Junge Kirche), wäre im Hinblick auf den Gebrauch des Possessivpronomens zu überprüfen. Verstopft nicht dieses Possessivpronomen die Ohren? Die Norm des Hörens, die im „Heute“ begründet ist (Heute, wenn ihr seine Stimme hört), wird durchs Possessivpronomen gleichsam inertialisiert, von der Erinnerungsarbeit getrennt, die der Tatsache Rechnung zu tragen versucht, daß dieses Heute durchaus ein vergangenes sein kann (das der Prophetie, der Schrift, die „vergangene Hoffnung“ der Dialektik der Aufklärung). Nicht das Unser, sondern das Heute ist das Kriterium des Hörens, das der zukünftigen Welt den Weg freimacht.
Die Zeugenschaft gründet im Sehen (das Ezechiel aufs Antlitz fallen läßt); deshalb ist die authentische Form der Zeugenschaft das Blutzeugnis. Die Auferstehung hingegen gründet im Hören (das Ezechiel wieder aufrichtet).
In ihrer Ursprungsphase war die raf selber ein Teil des öffentlichen Diskurses. Sie stand in der Tradition der „symbolischen Aktionen“ (so der Kaufhausbrand in Frankfurt, aber auch der Anschlag auf das Heidelberger Hauptquartier der US-Army, mit dem der Anschlag auf den US-Airport in Frankfurt sich nicht mehr vergleichen läßt), diese zielten in erster Linie auf die kritische Öffentlichkeit. Terroristisch wurde die raf, als sie fundamentalistisch wurde, ihre Aktionen aus dem symbolischen Diskurs in den dogmatisch-politischen Indikativ übersetzte: als sie aus dem Bereich der Öffentlichkeit und der Sprache in den der Macht sich abdrängen ließ. Der zweiten und dritten Generation der raf fehlte das Sensorium für den kritisch-symbolischen Diskurs, sie ist aus der Öffentlichkeit (freilich nicht ohne Mitwirkung der Institutionen der Öffentlichkeit selber, die tatkräftig mitgeholfen haben, diesen Diskurs durch Diskriminierung zu neutralisieren) nur noch herausgefallen, wie die Szene dann nur noch stumm geblieben ist. Diese Generation ist zur Erinnerungsspur des Verdrängten geworden; sie wird nicht mehr wahrgenommen, sondern löst – wie alles Verdrängte – nur noch Ängste und Aggressionen aus.
Merkwürdig das Stichwort „Generationenkonflikt“, das sehr früh ins Spiel gebracht, aber nie wirklich begriffen worden ist. Hat dieses Stichwort nicht einen ganz anderen Sachverhalt verdeckt: Dies war die erste Generation, für die der Faschismus Geschichte, Vergangenheit, nur noch Gegenstand des Urteils, nicht mehr der eigenen lebendigen Erfahrung war. Sie war die erste Generation, die ohne es durchschauen zu können, allein durch ihre Geburt in einen Schuldzusammenhang verstrickt war, an dem sie sich (zu Recht) unschuldig fühlte. Sie stand unter einem Rechtfertigungsdruck, dessen Ursprung für sie selbst im Dunkel lag. Die Gnade der späten Geburt erwies sich als deren genaues Gegenteil: als ein objektives, schicksalshaftes Urteil, dem sie nur durch die Verurteilung der Generation glaubte entrinnen zu können, die für sie diese Vergangenheit verkörperte und die sie durch ihre Beteiligung an dieser Geschichte in diese Lage gebracht hatte. Dieser Ausweg aber war keiner. Der Konflikt ist im Felde des Urteils nicht aufzulösen. Das Stichwort „Generationenkonflikt“ hat den Konflikt nur scheinbar verständlich gemacht; sein Preis war der Abbruch der Kommunkation. Dieser Konflikt war kein Generationenkonflikt, sondern Symptom einer herrschaftsgeschichtlichen Katastrophe, ein verzweifeltes Echo der „Endlösung“. Das Stichwort Generationenkonflikt entlastet nur, löst aber nichts auf. Im Gegenteil: Indem es entlastet, vermehrt es die Last.
Beitrag zur Kritik der Phänomenologie: Symptomatisch, daß die Vermummung der Polizei gleichzeitig erfolgte wie das gesetzliche „Vermummungsverbot“, in dem die „Erscheinung“ des Jugendprotests als Handeln erkannt und diskriminiert wurde. Was ist da wirklich passiert? (Hinweis: Der Personbegriff verweist ebenso wie auf die Sphäre des Rechts auf die des Schauspiels. Persona war die Maske des Schauspielers, durch die hindurch seine Stimme tönte.)
Hegels Hinweis, daß die Natur den Begriff nicht zu halten vermag, wird von ihm selbst begründet mit dem Hinweis auf die Differenzierung der Gattungen und Arten der Tierwelt; er ließe sich ebenso demonstrieren an der Differenzierung der „Gattungen und Arten“ der indoeuropäischen Sprachen, die den gleichen Sachverhalt widerspiegelt. Die indoeuropäischen Sprachen haben das Perfekt vom Handeln ins Urteilen verschoben, indem sie es in die Vergangenheit zurückgestaut haben.
Betroffenheit: Das Wörterbuch des Unmenschen, das heute implodiert und die Sprache insgesamt in sich aufsaugt und verschlingt, entstammt der theologischen Tradition.
Das Hegelsche Absolute ist die Seele des sterblichen Gottes, als dessen Namen Hobbes den Leviathan erkannte. Ist nicht das Absolute die in den Begriff erhobene Natur, das Tier, das nicht mehr in der Endlichkeit der Gattungen und Arten gefangen ist?
Brauchten die Christen nicht einen „persönlichen Gott“, um dem Konstrukt der Sündenvergebung die erforderliche Grundlage zu geben? Erst, wenn ich mich zum Objekt der Sündenvergebung mache, wenn ich sie als Mittel der Vernichtung meiner Schuldgefühle mißbrauche, benötige ich als magischen Helfer einen „persönlichen Gott“ (das absolute Kuscheltier).
Mit der Einführung des Priestertums ist die sadduzäische Tradition (das Bündnis mit der Macht) ins Christentum mit aufgenommen worden. (Wer ist die Magd und wer sind die Knechte des Hohenpriesters in der Geschichte von den drei Leugnungen?) Symptom dieser sadduzäische Tradition ist die Stellung zur Lehre von der Auferstehung: Das Christentum hat diese Lehre neutralisiert, als sie sie zum Gegenstand der Bekenntnislogik machte. Würde auch nur ein Theologe wirklich an die Auferstehung glauben, die Theologie würde anders aussehen.
Die Idee des Heiligen läßt sich durch ihre Beziehung zum Possessivpronomen definieren. Das Heilige ist dem Anwendungsbereich des Possessivpronomens (den der Weltbegriff umschreibt und definiert) enthoben. Theologie im Angesicht Gottes ist die Erfüllung des Gebots der Heiligung des Gottesnamens, und die Kritik des Weltbegriffs ist die Kritik der universalen Anwendbarkeit des Possessivpronomens (das am Andern seine Grenze findet: das Antlitz des Andern ist die Sichtbarkeit dieser Grenze; deshalb ist das Gesicht die Verkörperung des Gebots „du sollst nicht töten“).
Die „vollständige Säkularisation aller theologischen Gehalte“ ist eine contradictio in adjecto: Der Begriff der vollendeten Säkularisation postuliert den universalen Geltungsanspruch des Possessivpronomens; dagegen ist die Theologie der letzte Einspruch. Das Gesicht ist das Wunder in der Erscheinungswelt.
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