Justiz

  • 28.11.90

    Wir sind in einer Situation, in der das Verbot des Gesinnungsstrafrechts, wie es scheint, nur noch die Gemeinheit schützt. Gemeinheit ist eine Funktion der Verweltlichung (oder die subjektlose Welt die Ausrede für Unverantwortlichkeit). Mit der Ausbreitung der Welt vermehren sich auch die Schlupfwinkel, in denen die Gemeinheit heranwächst. Die Anpassung an die Welt ist der Ursprung der Gemeinheit. Es ist der objektive Zynismus, gegen den juristische Mittel nichts mehr helfen, der sich in der Gemeinheit nach außen kehrt. Die Gemeinheit ist ein Teil dessen, was Hegel das Weltgericht genannt hat, das jedoch heute von der BILD-Zeitung bis zum Fernseh-Interview ungehindert öffentlich funktioniert.

    Das proton pseudos der Hegelschen Philosophie ist die Vorstellung, daß der absolute Begriff, die Idee, die Natur „aus sich entläßt“. Wenn, dann gilt dieses Konstrukt nur im Hinblick auf die zweite, nicht auf die erste Natur. In Wahrheit nämlich ist der Begriff das Medium und der Transporteur der zweiten Natur, die rückwirkend die erste ins Bewußtsein hebt, den naturwissenschaftlichen Erkenntnisprozeß in Bewegung bringt. Vor diesem Hintergrund nochmal Hiob lesen, die Antwort Gottes aus dem Gewitter auf die Anklage Hiobs

    Irgend jemand hat einmal festgestellt, daß mit dem Erscheinen des Protestantismus die Kraft der Häresienbildung erschöpft war. Das verweist darauf, daß hier ein Zustand erreicht war, in dem der Weltbegriff theologisch nicht mehr kritisierbar war, die Säkularisation sozusagen ihr Ziel erreicht hatte. Es gab keine Alternative mehr zur Welt und die Orthodoxie war selbst weltfähig geworden (Protestantismus und Gegenreformation als Gestalten der Verweltlichung der Religion, einer Religion, über die die Welt gesiegt hatte).

    Die Unfähigkeit der Kirchenväter, gegen die Häresien zu argumentieren (die Form der Argumentation, die hier erstmals erscheint, gilt heute noch insbesondere für die katholische Apologetik: sie geht auf den Gegner nicht ein, „widerlegt“ ihn nur von oben bzw. von außen), scheint damit zusammenzuhängen, daß die Orthodoxie in der Häresie, wenn sie sich wirklich darauf einließe, ihre eigenen Fehler und Versäumnisse erkennen würde; deshalb die wütende (in der Geschichte der Inquisition und der Ketzerverfolgung praktisch sich austobende) Reaktion. Schon die Kirchenväter schimpfen nur.

    Was bedeutet eigentlich die zentrale Stelle des Brot- (und Wein-) Symbols im Christentum, von der wunderbaren Brotvermehrung bis zum Brotbrechen, an dem ER erkannt wird (unmittelbar nach der Auferstehung!) und vom Kana-Wunder (Beginn seiner öffentlichen Tätigkeit) bis zum Abendmahlswort, daß ER von diesem Getränk bis zur Wiederkehr (am Ende der Zeiten!) nicht mehr trinken werde.

    Sind Disteln und Dornen Gegensatzbildungen zu Weizen und Weinstock? Ist der theologische Hinweis darauf, daß das Weizenkorn absterben muß, damit es hundertfältige Frucht bringt, ein Hinweis auf eine (auch) positive Bewertung der Kulturentwicklung? Wird hier etwa versteckt die Jesus-Parabel vom Weizen, der unter die Dornen fällt, zitiert?

    In der alten Christenheit wurden bei das Taufe das Symbolum (Glaubensbekenntnis) und das Herrengebet (Vater unser) übergeben. Beide Handlungen heißen bei Augustinus noch Sakrament. Wer hat wann die Einschränkung auf die sieben Sakramente (und nur auf diese: Taufe, Eucharistie, Firmung, Buße, Priesterweihe, Ehe, letzte Ölung) veranlaßt und vollzogen?

    Ist Haschamajim ein echter Plural, oder ist es eine Parallelbildung zu Elohim, oder sind beide im ersten Satz der Genesis echte Plurale?

    Die Deutschen sitzen schon in Isolationshaft: Ferdinand Ebners „Traum“, aus dessen Bann nur der Aufwachende heraustritt, ist inzwischen – insbesondere durchs Fernsehen – zum allgemeinen komfortablen Kulturgut geworden.

    Nochmal bei Johannes (dem Logos-Theologen) das Verhältnis von Beistand, Welt und Gericht der Welt nachlesen.

    Kosmos und Physis, Welt und Natur sind Kristallisationkerne des Schuldzusammenhangs; sie lassen sich aus diesem Kontext nicht herauslösen.

    Es ist ein aus dem hierarchischen, an Rangordnungen orientierten Denken stammendes Vorurteil, daß Organisches höherrangig sei als Mechanisches; in Wirklichkeit ist jeder Organismus nur ein nach Herrschaftsgrundsätzen organisierter Instrumentalismus. Das Vorurteil stammt aus der Verwechslung des Lebens mit seiner organisch-teleologischen Struktur (der bloßen Beherrschung der organisierten Abläufe, die auch in der Gesellschaft jeweils als höherrangige Tätigkeiten gelten). Dabei ist die organische Ausgestaltung des Lebens Folge und notwendiges Korrelat der Struktur und Beschaffenheit der äußeren, „anorganischen“ Natur, gegen die das Leben sich behaupten muß: Folge des Prinzips der Selbsterhaltung unter bestimmten vorgegebenen Naturbedingungen. Nicht nur sind die von Menschen geschaffenen Werkzeuge primär den „natürlichen“ Organen nachgebildet, die Organe sind selber Instrumente, Folge der von der äußeren Natur aufgezwungenen Instrumentalisierung (mit zwangsläufigen Korrespondenzen zwischen äußerer Natur und den besonderen Formen der organischen Ausgestaltung). Der Freiheitstrieb des Lebendigen, bevor er in den verschiedenen Gestalten der Selbsterhaltung erstarrte, hat gleichsam tastend und experimentierend diese Gestalten durchlaufen müssen und dabei auf bis heute unbegriffene Weise die äußeren Bedingungen, die Struktur der „anorganischen Natur“ reflektiert und abgebildet. – Bezeichnend, daß Augustinus das Leben im Paradies als völlig durchrationalisierten und der Subjektherrschaft unterworfenen Organismus sich vorstellte und zumindest für den Zeugungsakt das Funktionieren subjektfremder autonomer Abläufe (unter der Herrschaft des Lustprinzips) ausschloß.

  • 14.11.90

    Zur Verweigerung der Haftverschonung für Frau Isabel Jacob:

    Ich meine, es wird Zeit, endlich auch einmal darauf hinzuweisen, daß der „Terrorismus“ nicht nur als Angriff auf den Staat, sondern ebenso auch als Produkt der Verzweiflung an den moralischen Problemen dieses Zeitalters, als Ausdruck einer Sensibilität sich begreifen läßt, die keinen anderen Ausweg mehr sieht.

    Die paranoide Reaktion auf den Terrorismus gehört mit zu den Ursachen seines Weiterbestehens, seiner Reproduktion.

    Nicht Wut, sondern Trauer (die die Kraft der Identifizierung auch mit dem Täter mit einschließt) wäre angemessen und notwendig; das allgemeine Bekenntnis gegen den Terrorismus wird nur von denen gefordert, die ihres eigenen Urteils nicht ganz sicher sind und deshalb der kollektiven Absicherung durch das Bekenntnis der anderen bedürfen. Moralische Souveränität hat zur Voraussetzung, daß das Urteil über die Tat die Empathie mit der Person und seiner Intention und den Bedingungen seines Handelns nicht ausschließt.

    Nicht zufällig erinnert die Wut, mit der der Terrorismus verfolgt wird, an die Wut des Antisemiten (Sympathisanten hießen damals Judenfreunde); die Ursachen sind in der Tat vergleichbar: verfolgt werden nicht die Taten, sondern mit ihnen das, woran sie erinnern: beim Antisemitismus das Gewissen, und beim Terrorismus die verdrängte Schuld der Vergangenheit, der rechtfertigungsbedürftige Wiederholungszwang in der Gegenwart (die zweite Schuld).

    Die Zerstörung des Gewissens ist gelungen. Indiz ist der praktische Atheismus auch der Religionen heute; die verwirrte conscientia derer, die den Umgang mit dem Gewissen nicht mehr gelernt haben. Recht als Gewissensersatz ratifiziert nur die Zerstörung der Gewissen, ist die Ursache und die Folge der Verwirrtheit; es macht die Dinge noch schlimmer. Heute hat das Recht im Terrorismus sein von ihm nicht mehr zu trennendes Objekt, in dessen Verfolgung es weniger den Terrorismus als vielmehr sich selber zerstört. (Der Terrorismus ist das apriorische Objekt des richtenden Urteils, das durch Kompetenzverteilung des Gewissens sich entledigt hat und deshalb paranoid geworden ist.)

    Die Dinge aus dem Teufelskreis herausholen, die Probleme wieder diskussionsfähig zu machen, anstatt sie als „anschlagsrelevante Themen“ im vorhinein zu kriminalisieren.

    Kein Zufall, daß schließlich auch die Verteidiger Über das Konstrukt „Organ der Rechtspflege“ in Hilfs-„Staatsanwälte“ umfunktioniert wurden.

    Es gibt eine Hysterie, die glaubt, nur die Gesetze anzuwenden, und nicht merkt, wie parteiisch sie ist.

    Isabel Jacob möchte nicht auf den psychosomatiche Aspekt der Sache sich beziehen, da sie fürchtet, dann u.U. psychiatrisiert zu werden (Alternative Knast/Anstalt).

    Die Gemeinheit hat kein Bewußtsein über sich selbst (hätte sie es, wäre sie’s nicht): deshalb ist sie vor der Vernunft wie vor dem Strafrecht unfaßbar.

    Würden die Regelungen im Zusammenhang des 129 a auf die größte terroristische Vereinigung, die es je in Deutschland gegeben hat, angewandt worden, die Mehrheit der Bevölkerung säße in Isolationshaft.

  • 11.11.90

    Staat und Gesellschaft verhalten sich wie Welt und Natur. Das Bekenntnis begründet die Welt über ihre Beziehung zum Staat (die Polis, den Kaiserkult, die Trinitätslehre).

    Komitee für Grundrechte und Demokratie: Wider die lebenslange Freiheitsstrafe. – Was richtet diese Gesetzesregelung bei denen an, die sie anwenden müssen (bei Staatsanwälten, Richtern und Vollzugsbediensteten, nicht zuletzt aber bei dem Volk, in dessen Namen die Anwendung erfolgt)? Welche Verdrängungsleistungen müssen erbracht und abgesichert werden, um die Folgen des eigenen Handelns vor sich selbst zu verbergen; welche Entsühnungsrituale sind notwendig, um mit der Schuld im Angesicht des Schicksals der Strafgefangenen überhaupt leben zu können?

    Gemeinheit ist strafrechtlich nicht faßbar, und deshalb nicht strafbar: wird sie nicht zwangsläufig produziert, wenn es keine kritische Distanz zum strafrechtlichen Schuldbegriff mehr gibt (Ableitung der juristischen Niedertracht aus der Logik der Strafkompetenz; das letzte Argument des Rechts ist das staatliche Gewaltmonopol, die Polizei)? Sind wir, das Volk, nicht mitschuldig an dem, was den Opfern und den Tätern im Bereich der Strafverfolgung und des Strafrechts heute „im Namen des Volks“ angetan wird?

    Politik als straflose Einübung der Gemeinheit, der Häme; Wahlkämpfe sind zu Konkurrenzkämpfen der Gemeinheit geworden – im gleichen Maße, in dem sie scheinbar harmlos, unpolitisch geworden sind; Gemeinheit als Erfolgsgarantie; Stellenwert und Funktion der Öffentlichkeit – BILD, Regenbogen-Presse, FAZ nützen die Straflosigkeit der Gemeinheit bis an die Grenze des rechtlich Möglichen aus.

  • 10.10.90

    In seiner Predigt vor der Herbstvollversammlung der deutschen Bischofskonferenz in Fulda vermißte Karl Lehmann die „dankbare Freude“, statt dessen werde „Trübsinn, Vergangenheitsbeschwörung und gottferne Skepsis gepflegt“ (FR vom 26.09.90). Karl Lehmann auf J. Ebachs Interpretation der Geschichte von Lots Weib hinweisen? Der Begriff „Vergangenheitsbeschwörung“ zusammen mit dem Hinweis auf „Trübsinn“ und „gottesferne Skepsis“ macht die Verwirrung, die den deutschen Katholizismus heute beherrscht, (den Verdrängungsprozeß und die Verblendung, unter denen die Kirche heute leidet) mit einem Schlage sichtbar.

    Die Verwendung des Begriffs „Vergangenheitsbeschwörung“ läßt sich nur durch einen vollständigen Mangel an Gottesfurcht erklären.

    Die Todesstrafe wurde abgeschafft, als die Menschen nicht mehr an die Hölle glaubten. Dafür wurde dann die lebenslängliche Haftstrafe eingeführt und entsprechend ausgestaltet. Die Abschaffung der Todesstrafe war außerdem überdeterminiert, da nach Auschwitz zu viele das Risiko zu fürchten hatten.

    Das Gefängnis ist heute der Ort, an dem Menschen zu qualitätsloser Materie fertiggemacht werden. Es mußte einfach in der Industriegesellschaft einen Ort geben, der noch schlimmer war als die Fabrik. Das wirft ein Licht auf die Argumente der allgemeinen Niedertracht: „Denen geht’s ja viel zu gut“.

    Zu dem Prinzip „man darf alles tun, sich nur nicht erwischen lassen“: Das Prinzip ist erweiterungsfähig: Jede Gemeinheit ist zulässig, solange sie nicht ausdrücklich rechtlich untersagt ist; und Gemeinheit ist nicht justiziabel. Nach diesem Prinzip verfährt heute ein nicht unerheblicher Teil sowohl der Medien (von BILD bis FAZ) als auch unserer Justiz (von den Ermittlungsbehörden über unsere Gerichte bis zu den Aufsichtsorganen in den Strafanstalten).

    Das Gewaltmonopol des Staates drückt sich mittlerweile in den Folgen der Komplizenschaft einer Gemeinheit aus, die bewirkt, daß fast alles erlaubt ist, weil nichts mehr nachweisbar ist. Darin überlebt auf eine perfektionierte und gewitzte Weise Auschwitz.

    Im übrigen wurde Auschwitz vorbereitet in den kirchlichen Höllenpredigten (der Schule der Gemeinheit).

    Zum Problem des Selbstmitleids: Nach Walter Benjamin ist der Kleinbürger Teufel und arme Seele zugleich, arme Seele für sich und Teufel für die andern. Heute gibt es hierzu keine Ausnahme mehr, heute sind alle Kleinbürger. Genau darin liegt die ungeheure Gefahr und die Gewalt des Selbstmitleids. Vgl. hierzu Edgar Morins Antwort auf die Frage, warum die Menschen im Kino weinen.

    Im Übrigen ließe sich die Hölle sehr gut als Kino vorstellen, nur daß in der Hölle die Verdrängung entfällt, das reale Bewußtsein der Situation hinzukommt. Diese Situation ist heute durch das Fernsehen individualisiert und privatisiert worden.

    Naturkonstanten wie z.B. Masse und Ladung des Elektrons verweisen allesamt auf strukturelle Gegebenheiten, nicht auf Dingeigenschaften. Wer das verwechselt, ist potentieller Antisemit.

    Mir scheint, in der Auseinandersetzung mit der Postmoderne in Frankreich wird die mißlungene Auseinandersetzung mit dem Positivismus wie unter einem Wiederholungszwang nochmals mißlingend wiederholt. Die Leute wollen sich einfach die „Dinge“ nicht aus dem Kopf und aus der Hand schlagen lassen, weil sie fürchten, dabei sich selbst zu verlieren.

    Wären Menschen, die vor zweieinhalb Tausend Jahren Propheten wurden, heute vielleicht schizophren? Und säße Ezechiel heute in der Anstalt eines Landeswohlfahrtsverbandes?

    Zum Problem „Insektenforscher“: Der Begriff erweckt den Eindruck, als sollten Probleme der Kirche und der Hierarchie ohne Emotionen untersucht werden. Das ist nicht ganz korrekt: Affekte sind sehr wohl angemessen und notwendig; ich würde sagen: wenn es sein muß mit Zorn, aber ohne Empörung (beide unterscheiden sich durch ihre Richtung: der Zorn geht zur Sache, die Empörung gegen Personen).

    Zum Bruch zwischen der Vätertheologie und der Scholastik: Vätertheologie und Dogmenentwicklung als Anpassung der Theologie an die Welt, als der Versuch, sich als Kirche in der Welt einzurichten; war möglich, weil ihm ein philosophischer Weltbegriff (Begriff des Kosmos) entgegenkam. Dieser Weltbegriff, den Spengler mit dem Begriff der arabischen Kultur zu fassen versucht hat, mußte untergehen, ehe die dann weitergehenden Konsequenzen daraus gezogen werden konnten. Theologie mußte mit einem neuen Weltbegriff verbunden werden, der aus der Theologie zu entwickeln war: Das ist die Leistung der wissenschaftlichen Diskussion seit den Anfängen der Scholastik (Entwicklung des instrumentalisierten Begriffs).

    Theologie als Geschichte der Auseinandersetzung mit der Philosophie (mit dem Herrendenken, dem die Theologie mit der Rezeption der Philosophie dann selbst verfallen ist).

    Karl Thieme hat einmal die Geschichte des Schiffsbruchs vor Malta eschatologisch interpretiert: als Typos der Rettung der Völkerwelt (mit Ausnahme des einen Volkes, dessen Rettung nicht Sache der Kirche ist) bei gleichzeitigem Untergang des Schiffes (der Kirche). Er hat einen Punkt dabei übersehen: das Schiff ist infolge eines Sturms untergegangen (durch den Geist). – Vgl. auch die Geschichte mit der Natter (Paulus wird von der Natter gebissen, stirbt aber nicht, sondern überlebt, nachdem er sie ins Feuer geworfen hat: verniedlichter Höllensturz des Drachen).

    Heidegger war der Sache ganz nahe: Sein „Gestell“ ist in Wirklichkeit das Gericht.

    Die „Summa contra gentiles“ war der Weg, über den der Islam in das Christentum eingedrungen ist. Nach der Hellenisierung und Islamisierung wäre heute die Judaisierung des Christentums an der Reihe.

    Drückt in der kirchlichen Kampagne gegen die Abtreibung vielleicht doch ein Stück Projektion sich aus. Wird hier nicht etwas angegriffen, dessen man sich selbst schuldig fühlt: der Abtreibung der Wahrheit (durch deren Instrumentalisierung im Interesse des Herrendenkens).

    Eine Philosophie des Namens müßte die ganze Spannbreite des Sprachgebrauchs abdecken: vom „das ist in unserem Namen geschehen“ bis zum „die Dinge beim Namen nennen“.

    – Im Bereich des Namens gibt es keine Subsumtionsbeziehungen.

    – Im Namen ist die Trennung von Begriff und Objekt aufgehoben.

    – Das Sein ist der Annihilationspunkt des Namens, der Punkt, an dem der Name in den Begriff umschlägt, die Subsumtionslogik, das Herrendenken beginnt (Quellpunkt des Begriffs).

    – Rührt das emphatische, das gleichsam theologische Verständnis der Ontologie her vom ontologischen Gottesbeweis?

    – Nicht das Eine oder die Einheit, sondern der Eine ist ein Gottesname.

    Adams Namengebung der Tiere verweist auf den Zusammenhang von Benennung, gegenständlicher Erkenntnis, die „katastrophische“ Genesis der Tiere (DdA) und den Zusammenhang mit den apokalyptischen Tieren (den singulären Chaosmächten: den falschen Umschlag des „Begriffs“ als absoluter Begriff in den Namen). – Hiob nochmal lesen: Behemoth und Leviathan; welche Bedeutung der Hinweis auf diese Tiere an dieser Stelle hat: Begründung der Gottesfurcht? – Zusammenhang mit der Erschaffung Evas (Namengebung der Tiere vorher), der Geschlechtertrennung und dem Auftrag zur Naturbeherrschung, sowie mit dem Baum der Erkenntnis (Erkenntnis des Guten und Bösen).

    Merkwürdige grammatische Beziehung: Die Erhebung in die Allgemeinheit verwandelt ein Maskulinum in ein Femininum. Jede -heit und -keit ist feminin, jeder -ismus ist maskulin. Oder auch: der Logos, aber die Ontologie, Theologie, Geologie etc. – Gattung und Art sind feminin (im Deutschen, aber genus und species?), das Individuum ist neutrum.

    Die Raumkontraktion und die Zeitdilatation beschreiben genau den Punkt, an dem die die sinnliche Welt in die physikalische umkippt: die Grenze zum Objekt. Man muß den prozessualen Vorgang nur rückwärts lesen.

    Das Ätherproblem ist mit dem Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit gelöst worden: Es ist das Problem der inneren Grenze des Inertialsystems.

    Die Tatsachenwelt ist in der Tat eine: Die Welt ist ein Produkt des Tuns; in der Konstruktion der Welt steckt das Tun der Menschen, der Gesellschaft: der Staat. Durch dieses Tun sind die Menschen, ist die Gesellschaft mit in den Schuldzusammenhang verflochten. Und auf dieses Tun müßte sich heute die Gewissenserforschung richten, deren Resultat eine neu begründete Theologie wäre. Der Inbegriff dieses Gewissens ist die jüdisch-christliche Tradition, die der Antisemitismus (im Auftrag der Welt) aus der Welt schaffen wollte. Wenn die Beichte heute den wirklichen Problemen in Deutschland (nach Auschwitz) überhaupt nicht mehr angemessen ist, dann hängt das damit zusammen. Der eigentliche Gegenstand der Beichte wäre das Erbe der Philosophie.

    Ist der (kultische) Opferbegriff dem Kreuzestod Jesu angemessen? Wo und von wem wurde zum erstenmal der Opferbegriff hierauf angewandt? Und wie war hier der Opferbegriff gemeint, real oder symbolisch (als Teil der Aufhebung des Opfers)?

    Was bedeutet die „Erhöhung des Herrn“, und zusammen damit das „Sitzen zur Rechten Gottes“: Die Rechte ist die Seite der Gnade, des Erbarmens (aber von hinten ist sie die Linke, die Seite der Strenge, des Gerichts – Bedeutung der Umkehr!). Wie verhält es sich mit dem Wort: „…, der ißt und trinkt sich das Gericht“? Hat nicht die Mysterientheologie durch den Zusammenhang, in den sie die sakramentale, mystische Teilhabe der Gläubigen an der Erhöhung des Herrn rückt, diese Erhöhung zur Hypostase des Gerichts gemacht?

    „Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben.“ Dieses Wort Jesu verweist darauf, daß die Wahrheit nicht nur gegenständlich ist, sondern auch subjekthaft (wer das Subjekt in der Wahrheit durchstreicht, streicht die Wahrheit durch.)

    Vielleicht stimmt es, daß die Beziehung der Juden zu Gott unmittelbar ist (F. Rosenzweig), die der Christen ist es nicht. Hier bedarf es – auch im Sinne der Mysterientheologie – des Durchgangs durch den Tod. Heideggers „Vorlaufen in den Tod“ hält davon die letzte und allerabstrakteste Erinnerung fest, oder auch die letzte Erinnerung des islamischen Verständnisses des Martyriums als Tod im Heiligen Krieg. Auch bei Heidegger ist ja das „Vorlaufen in den Tod“ Teil des heroischen Gestus seiner Philosophie. (Anzumerken ist: Der Islam hat den Heiligen Krieg gepredigt, das Abendland hat ihn – zuletzt im sogenannten „Weltanschauungskrieg“, der ein Vernichtungskrieg war – aufs fürchterlichste praktiziert.)

    Der Zusanmmenhang von Objektivation und Instrumentalisierung (Vorhandenheit und Zuhandenheit bei Heidegger) verweist auf einen absoluten Vorrang des dreidimensionalen Raumes.

    Hegels Offenbarungsbegriff bezieht sich auf die Konstantinische Wende (das Ergebnis des Dogmatisierungsprozesses: das Christentum als Staatsreligion), nicht auf das Leben und die Taten und Leiden Jesu. Nicht zuletzt deshalb erscheinen auch bei Hegel die antijüdischen Vorurteile, die zu den Voraussetzungen und Folgen der Konstantinischen Wende gehören.

    Die Wirkung des Bekenntnissyndroms auf den Bekenntnisinhalt kann man daran erkennen, daß das Symbolum das Leben und die Lehre Jesu nicht erwähnt. Jesus ist nur geboren, gestorben und auferstanden; was dazwischen liegt, wird verschwiegen und ist auch im Rahmen des Bekenntnisses wohl nicht faßbar. Die Hegelsche Philosophie hingegen bezieht ihre ganze Stringenz aus diesem Bekenntnissystem; das Bekenntnis ist sozusagen die nicht mehr reflektierte Grundlage der Hegelschen Philosophie. Und die Bekenntnis-Theologie ist zum Inbegriff eines verworfenen, hoffnungslosen Glaubens geworden.

    Zu Dezisionismus und Bekenntnis: Die Ontologie ist nicht nur dezisionistisch, sondern auch Bekenntnis-Ontologie. Durch das Bekenntnis ist mit der Philosophie das dezisionistische Moment in die Theologie hereingekommen, und das war die Grundlage der Trinitätslehre und der Lehre von der Göttlichkeit Jesu im Sinne einer (nicht ewigen, sondern) überzeitlichen Göttlichkeit. Dieser Dezisionismus oder das Bekenntnis haben die Verwechslung des Ewigen mit dem Überzeitlichen ermöglicht. (Zum Begriff des Ewigen vgl. auch Rosenzweigs Aufsatz.) Überzeitlich ist der Staat (der Begriff), ewig ist der Gegenstand der Theologie (der Name).

    Wer sich mit dem Staat befaßt, wird den Staatsanwalt nicht vermeiden können.

    Jede Architektur ist ontologische und Bekenntnisarchitektur.

    Die Terroristen sind der Nachfolge Christi näher als die elitären Mysterientheologen.

    Zum Eckstein, den die Bauleute verworfen haben: Heute geht es nicht mehr nur um den Eckstein; sondern die Materialien, aus denen die Theologie zu erbauen wäre, bestehen nur noch aus den verworfenen Materialien, aus Ruinen. Zuerst ist die Betondecke zu zertrümmern, die die Ruinen der Geschichte zudeckt.

    Zu den Ursprungsbedingungen des pathologisch guten Gewissens gehören auch die historischen Verdrängungsprozesse, insbesondere jene die mit der Ursprungsgeschichte der modernen Aufklärung, vor allem der modernen Naturwissenschaften zusammenhängen. Erst wenn es gelingt, die Tathandlung, die die Naturwissenschaften ins Leben gerufen hat, und deren Folgen in der Welt selbst zu begreifen, erst dann gelingt es auch, jene Verdrängungsblockade aufzuheben.

    Modell für die Neutralisierung durch Erkenntnis ist das „pecunia non olet“. Deshalb wird man nicht umhin können, in der Vergangenheit „herumzuschnüffeln“.

    Es gibt zwei Formen der Entstehung von Vergangenheit. Die eine ist die historische: Mit jedem Tag vermehrt sich die Vergangenheit (die dann hinter uns liegt). Die zweite ist die natürliche (die auf uns lastet): sie ist gegenläufig zur historischen.

    Gefühl des Schwindels, wenn der Boden des Herrendenkens unter den Füßen weggezogen wird (Adorno): Die Kritik des Dings trifft auch das Subjekt zentral (in seinem blinden Fleck).

    Die Wahrheit ist antisystematisch, systemkritisch. Wenn sie trotzdem selbst systematische Züge trägt, rührt das her aus der Kritik des Herrschaftssystems, dessen Strukturen sich verkehrt in der Wahrheit abbilden. Darin liegt die unermeßliche Bedeutung der Hegelschen Philosophie.

  • 08.09.90

    Leserbrief von Jürgen Schubach in der FR vom 08.09.90: „… und bleibe ich der Meinung, daß sich alle Konflikte durch das Recht lösen lassen.“

    * Der im Titel zitierte Satz verrät eine wahrhaft hybride Rechtsauffassung:

    . ausgeschlossen werden Lösungen, die unter zivilen Verhältnissen die ersten sein sollten, nämlich Lösungen durch Verständigung und Übereinkunft;

    . zugleich wird geleugnet, daß es Konflikte gibt, die sich rechtlich nicht lösen lassen; die Verdrängung dieses Problems führt zwangsläufig zur Gewalt, die er dann prophylaktisch auf jene projiziert, die sich seit je haben fügen müssen (nicht zufällig reizt ihn der Feminismus).

    . so schafft er das Gewaltpotential, dessen Auflösung die Justiz heute vor nicht mehr lösbare Aufgaben stellt: erst wenn diese Gesellschaft bereit ist, ihre (nicht immer justifiziable, in jedem Falle aber moralische) Mitschuld an der Gewalt, die sie dann so rigoros zu bekämpfen sich gezwungen fühlt, anzuerkennen, werden die ersten Schritte zum Rechtsfrieden auch in den Dauerkonflikten getan werden können;

    * Verräterisch das „bis ihm staatlicherseits nachgewiesen wird“:

    . Schuldig macht nicht die Tat, sondern erst der „staatliche Nachweis“; banal gesprochen: das Erwischtwerden (übrigens ein bei Demonstrationen heute auf beiden Seiten, bei der Polizei wie bei den Demonstranten, angewandtes Prinzip, das dann allerdings in der Öffentlichkeit nur auf eine Diskriminierung der letzteren hinausläuft);

    . wer Unrecht erlitten hat, es aber nicht nachweisen kann (wer m.a.W. nicht justifiziables Unrecht erlitten hat), muß halt damit fertig werden, daß nicht nachgewiesenes Unrecht rechtlich keines ist, der eigenen Erfahrung somit keine öffentlich verwertbaren Tatsachen entsprechen, sie also irreal sind (rechtliche wie wissenschaftliche Tatsachen sind an die Bedingung der Nachweisbarkeit gebunden; andernfalls können sie nicht als Tatsachen gelten); er läuft in die double-bind-Falle.

    . so halten Juristen sich für den Staat (diese Identifikation war der Preis für die Entlastung von dem Gewissensdruck, urteilen zu müssen: für das – dann allerdings pathologische – gute Gewissen), und jede Kritik ist „possenhaft, giftig und abwegig“, eigentlich ein staatsfeindlicher Akt.

    . Justiz als Träger/Inhaber des staatlichen Gewaltmonopols? Hier verwechselt er offensichtlich Rechtsfindung und Exekution des Urteils; nur auf dieses darf sich das staatliche Gewaltmonopol beziehen, während die Rechtsfindung (u.a. die Schuldfeststellung) Sache unabhängiger Gerichte ist, und nicht Sache des Staates. Auch bei der Rechtsfindung ist der Staat (in Gestalt des „Staatsanwalts“, der übrigens in zivilisierteren Staaten öffentlicher Ankläger heißt) nur Partei und nicht feststellende Instanz. Daß es heute – insbesondere im sogenannten Staatsschutzbereich – Fälle gibt, in denen Verdacht besteht, daß politischer Druck und vorauseilender Gehorsam (in Verbindung mit einem weder rechtlich noch moralisch begründbaren Staatsbegriff) die Urteilsfindung mit bestimmen, greift die Idee des Rechtsstaats in der Wurzel an. Manches wäre nicht mehr möglich, wenn die moralische und rechtliche Selbstreinigung der Justiz nach dem Kriege gelungen wäre.

    + Eines der wichtigsten Ämter bei den staatlichen Ermittlungs-und Verfolgungsbehörden ist heute der Pressesprecher;

    + Daß der Ankläger hierzulande „Anwalt des Staates“ ist, ist Teil einer blasphemischen Staatsmystik: Symptom der Staatsvergötzung, die zu den Quellen des deutschen Sündenfalls in diesem Jahrhundert gehörten.

    + Isolationshaft, Einschränkung der Verteidigerrechte, Ausschaltung der Öffentlichkeit

    + Hier verbinden sich sexistische Vorurteile mit einem Rechtsdenken, das in der letzten Konsequenz Unschuldsvermutung und Vorverurteilung fein säuberlich nach Macht-, Geschlechts- oder Gesinnungsgrenzen (und vielleicht auch mal wieder nach Konfessions- oder Rassengrenzen) verteilt.

    + Der Identitätszwang, die fehlende Kraft zur Distanz zur eigenen Tätigkeit, der heute die berufliche Existenz immer mehr durchdringt und beherrscht (und die geistige Existenz, die nur in Distanz zur beruflichen zu begründen ist, nicht mehr kennt, nur noch Freizeit, Hobby und Unterhaltung), zerstört die menschliche Würde in der Wurzel, er ist barbarisch und fürdert die Barbarei in gleichem Maße wie er eingreifende Besinnung verhindert.

    + Das Maß, mit dem Gerechtigkeit in einem Gemeinwesen allein sich messen läßt, ist sein Umgang mit den Armen und mit den Fremden (das müßte jedenfalls ein Christ von den Propheten gelernt haben).

    – Bezeichnend auch die Argumentationsfigur: Der Hinweis auf andere, die auch Dreck am Stecken haben, soll von den eigenen Schuldgefühlen befreien; noch so festgestellter Unschuld kann er die Schuld auf die Ankläger verschieben (nachdem er seine Kritiker als possenhaft, giftig und abwegig abqualifiziert hat, kann er selbst ungestört possenhaft, giftig und abwegig werden).

    – Das IN DUBIO PRO REO als Scheunentor oder Waschanlage.

    – bleibt im Bann des pathologisch guten Gewissens, das – nach der mißlungenen Aufarbeitung der eigenen Geschichte und unter dem Wiederholungszwang der zweiten Schuld – zur chronischen Berufskrankheit im deutschen Rechtswesen zu werden droht.

    – Beispiel dafür, wie blinde Wut verfolgende Unschuld produziert.

    – „Selbst von Rechtslaien darf erwartet werden, …“: Unerträglich der justizübliche belehrende Ton (Korrelat der eigenen Kritik-Empfindlichkeit und Zeichen der immer wieder wahrzunehmenden fehlenden Souveränität)

    – J.S. scheint jede Urteilskritik als Angriff zu empfinden -offensichtlich an der schwächsten Stelle getroffen reagiert er mit wütenden Projektionen;

    – Man muß nur seinen Gegner in die Ecke treiben; dann wird er schon so reagieren, daß man ihn als Schuldigen präsentieren und sich selbst mittels der dann üblichen Empörung freisprechen kann; ein alter Herrentrick.

    – Ich hoffe nur, daß J.Sch. kein Richter ist.

    Wie es scheint, ist die Kritik überfällig, jedenfalls sollte sie erfolgen, bevor der Bekenntnisstrick uns die Luft endgültig abschnürt. Bei uns ist immer noch (frei nach Carl Schmitt) nur der Staat souverän, nicht der Richter.

  • 02.09.90

    Die Abschaffung der Todesstrafe rührt an die Grundlagen des traditionellen Christentums: Die Opfertheologie als Instrumentalisierung des Kreuzestodes, die notwendig war zur Begründung und Rechtfertigung des Staates (mit dem Erfolg, oder auch um den Preis, daß sie die Gläubigen von der Nachfolge-, Märtyrer- und Opferseite auf die „Glaubens-„, „Bekenner-“ oder Täterseite transportierte), war seit je verbunden mit der Rechtfertigung der Todesstrafe, die nicht zufällig besonders exzessiv in der Juden-, Ketzer- und Hexenverfolgung angewandt wurde. – Aber heute gibt es bereits schlimmere Strafen als die Todesstrafe, mit der Tendenz der Verlagerung der Strafe vom Ende (vom Urteil) an den Anfang des Rechtsverfahrens (in den Ermittlungsbereich): Anwendung von Folter, Isolationshaft, Einschränkung der Verteidigung. – Theologische Konsequenzen daraus? Kafkas Grunderfahrung des „Angeklagten“ verschärft sich zur Erfahrung, nicht mehr nur angeklagt, sondern schon vor jeder Ermittlung verurteilt zu sein (Präzisierung des Begriff des Vorurteils). Was die Nazis an den Juden erprobt haben, wird heute fast in aller Welt an den „Staatsfeinden“ mit der gleichen paranoiden Rationalität exekutiert.

  • 31.12.88

    Wenn der öffentliche Ankläger in der BRD „Staatsanwalt“, d.h. Anwalt des Staates, ist, so ist der Staat das Prinzip der Anklage; darin gründet das mythische, schicksalhafte Wesen des Staates und des Rechts. Der Heilige Geist – als Paraklet – ist die staatszersetzende und -auflösende Gewalt, und die Beschneidung der Rechte der Angeklagten und der Verteidigung die Sünde wider den Heiligen Geist.

    Vgl. Ingo Müller „Furchtbare Juristen“, S. 15: „… eine Institution …, von der sich die Liberalen zunächst sogar eine unabhängigere Rechtsprechung erhofft hatten, weil mit ihr der absolutistische Inquisitionsprozeß abgelöst wurde: die 1849 nach französischem Vorbild eingeführte Staatsanwaltschaft. Sie erwies sich jedoch schon bald als ‚eine der schneidigsten Waffen der bürokratischen Reaktion‘ (H. Hefter: Die deutsche Selbstverwaltung im 19. Jahrhundert, 1950).“

  • 14.05.89

    Der Dogmatisierungsprozeß und sein Resultat (Trinitätslehre und Christologie) sind offensichtlich Teil der Herrschaftsgeschichte: nicht nur die Einwirkung Konstantins, sein Anteil an der Ausbildung des trinitarischen Dogmas, sondern mehr noch die merkwürdige und wirklich historisch einmalige (zumindest erstmalige) Situation, daß falsche „Formeln“ mit dem Makel der Sünde, der Lästerung behaftet werden; daß der Erkenntnisprozeß sich nur noch in militärischen Kategorien beschreiben läßt. Exkulpieren kann man sich nur durch das Bekenntnis der richtigen Formel; jedes Abweichen davon gilt als Feindschaft oder Verrat, ist zu verurteilen, zu bekämpfen, auszumerzen. Die Situation, in der exkulpierende Bekenntnisse notwendig werden (wie heute in der Politik die Forderung, sich zur FDGO zu bekennen und von Gewalt zu distanzieren), ist die typische Herrschaftssituation, in der die Beherrschten apriori Angeklagte sind, der Staat gleichsam das Prinzip und das Gesetz der allgemeinen Anklage repräsentiert (vgl. den deutschen „Staatsanwalt“: er ist „Anwalt“ des Staates, Ankläger ist der Staat). – Untersuchungen wie die von Arnold Gilg: Weg und Bedeutung der altkirchlichen Christologie, halten genau an dieser Konstruktion des christlichen Dogmas fest, sie sind eigentlich staatstreue Theologie. Sie leugnen – wie die gesamte Herschaftstheologie – den Parakleten und verweigern die Erinnerungs- und Trauerarbeit.

  • 11.05.89

    Was mir Angst macht:

    – Ich habe den Krieg erlebt; und ich bin Zeitgenosse der schlimmsten Barbarei, des maschinellen Judenmords, der auch in meinem Namen begangen wurde. Spuren, mehr noch, die direkte Erbschaft dieser Barbarei sind zweifellos heute präsent. Den Schwur „das darf nie wieder sein“ habe ich wörtlich geleistet, als die Bundesrepublik sich der „westlichen Verteidigungsgemeinschaft“ anschloß: als die verfluchten Waffen und das zugehörige geistige und organisatorische Instrumentarium wieder rehabilitiert wurden. – Ich habe Angst, daß das, was heute als Revolution auftritt, die Voraussetzungen und die Folgen der Barbarei nicht begriffen hat, und deshalb ungewollt, aus Unkenntnis selber zum Wiedererstehen der Barbarei beiträgt; und die ist alles andere als harmlos.

    – „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet“. Dieser Satz wird bestätigt durch das, was Horkheimer und Adorno die „Dialektik der Aufklärung“ nannten (und in diesem Werk präzisieren, thematisch durchführen). Die Geschichte der Naturerkenntnis (und ihr Resultat, das Bild der Welt, zu dem wir keine Alternative haben), ist die Geschichte eines Prozesses (auch im juristischen Sinne) gegen die Natur. Der naturwissenschaftliche Erkenntnisbegriff gleicht nicht zufällig dem staatsanwaltlichen und juristischen: er versetzt die Natur in den Anklagezustand und läßt sie als gerichtete zurück. Nur daß in diesen Prozeß die Geschichte der Gesellschaft verflochten ist: Die Geschichte der fortschreitenden Naturbeherrschung ist ein Teil der Geschichte der fortschreitenden Etablierung von Herrschaftsmechanismen und -institutionen in der Gesellschaft, die dann wiederum zu ihrer Absicherung der Eskalierung der Gewalt und der Institutionen, die sie repräsentieren (Militär, Polizei, Justiz), bedürfen. Das Gericht über die Natur schlägt auf die Menschheit zurück. – Ich habe Angst, daß unreflektierte Gewalt gegen Repräsentanten des Systems nur die Gewalt des Systems stärkt, aber nichts ändert.

    – Die Fixierung auf ein Feindbild (und ihre Folge: die Identifikation mit dem Aggressor).

  • 13.11.88

    Die gesetzlichen und institutionellen Sicherheitsvorkehrungen des Staates nehmen immer mehr paranoide Züge an: Offensichtlich fühlt sich der Staat (fühlen sich seine Repräsentanten) immer mehr von den Bürgern (vom Volk), die (das) sie vertreten, verfolgt. Vorsorglich wird das Volk zunächst einmal unter einen generellen Verdacht, in einen permanenten Anklagezustand gesetzt, zugleich werden die Verteidigungsmöglichkeiten immer weiter eingeschränkt. Ausweg ist nur noch ein Nationalismus, der sich außer Verdacht dadurch bringt, daß er sich mit dem Aggressor identifiziert. Ausdruck dieser Paranoia ist die Amtsbezeichnung „Staatsanwalt“.

  • 22.01.88

    Urteile werden „gefällt“: Das Urteil, und sein Gegenstand nur insoweit, als er Gegenstand des Urteils („der Fall“) ist, ist Zentrum des Sündenfalls in dem gleichen Sinne, in dem jeder Punkt im Raum Zentrum eines Inertialsystems ist.

    Urteile werden (wie Bäume) „gefällt“.

Adorno Aktueller Bezug Antijudaismus Antisemitismus Astrologie Auschwitz Banken Bekenntnislogik Benjamin Blut Buber Christentum Drewermann Einstein Empörung Faschismus Feindbildlogik Fernsehen Freud Geld Gemeinheit Gesellschaft Habermas Hegel Heidegger Heinsohn Hitler Hogefeld Horkheimer Inquisition Islam Justiz Kabbala Kant Kapitalismus Kohl Kopernikus Lachen Levinas Marx Mathematik Naturwissenschaft Newton Paranoia Patriarchat Philosophie Planck Rassismus Rosenzweig Selbstmitleid Sexismus Sexualmoral Sprache Theologie Tiere Verwaltung Wasser Wittgenstein Ästhetik Ökonomie