Justiz

  • 24.09.1996

    Sind in Zeugenaussagen vor Gericht Wahrnehmungen und Schlüsse eigentlich wirklich stringent zu unterscheiden? Und gründen darin nicht die Probleme der Beweislogik (das Problem des apagogischen Beweises)? Hat die Frage nach der „gleichmäßigen Verteilung der Materie im Raum“, wie auch das Problem, weshalb es nachts dunkel ist, hiermit (mit der Logik des Raumes, der Ursprungsgeschichte des Neutrums, der Neutralisierung) zu tun, wird das Problem des apagogischen Beweises in der Nacht sinnlich erfahrbar?
    Gehört zur Nacht und zum Problem des apagogischen Beweises das bundesanwaltschaftliche Grinsen der Staatsgewalt.

  • 17.09.1996

    Die ins Autoritäre transformierte Fassung des achten Gebots: „Du sollst nicht lügen“ verletzt das authentische Gebot: „Du sollst kein falsches Zeugnis geben wider deinen Nächsten“, indem sie die Reflexion auf den Andern aus dem Gebot ausblendet; sie versperrt der Gotteserkenntnis den Weg und unterbindet die Heiligung des Gottesnamens an der Wurzel.
    Rind und Esel: Mit der Bindung der Wahrheit an den Objektbegriff (an die „Übereinstimmung von Begriff und Gegenstand“) wird das dialogische Element ausgeschieden, damit aber auch die Fähigkeit zur Schuldreflexion, die von der im Objektbegriff installierten Verurteilungsautomatik aufgesogen wird; die Intention der Versöhnung, ohne die die Wahrheit nicht zu denken ist, wird neutralisiert. Die dem Objektbegriff inhärierende Verurteilungsautomatik (der Rechtfertigungstrieb) ist ein Teil der den Objektivationsprozeß vorantreibenden Triebkräfte. Sie macht das Denken, indem sie es ans Urteil bindet, zum Instrument seiner eigenen Isolationshaft: jeder Ausbruchsversuch prallt an der Härte des Objekts ab. (Staatsanwälte und Richter in Staatsschutzprozessen sichern mit dem Staat, den sie schützen, die Härte und Unverletzlichkeit eines Bewußtseins, das am Objektbegriff seine Norm hat; sie schützen mit dem Staat den Objektbegriff <dem Repräsentanten des Eigentumsbegriffs im Bewußtsein> vor kritischer Reflexion.) Die Geschichte der Verhärtung des Herzens Pharaos ist ein Teil der Geschichte der Konstituierung des Objektbegriffs (Mizrajim ist sowohl das Sklavenhaus als auch der Eisenschmelzofen).
    Das rechtskräftige Urteil stellt die „Übereinstimmung von Begriff und Gegenstand“, zu deren Konstituentien somit das Gewaltmonopol des Staates gehört, her.
    Das Zeichen des Jona: Ist nicht jedes Gebet ein Gebet im Bauche des großen Fisches? Und sind nicht Leviathan und Behemoth im Buch Jona in dem großen Fisch, der Jona vor den Wogen des Meeres rettet, und im Vieh, das an der Umkehr Ninives teilnimmt, präsent? Deshalb genügt die Umkehr des Volkes alleine nicht, auch der König und das Vieh müssen umkehren (was für den König bedeutet, daß er keiner mehr ist: Gott gedenkt der Menschen, die Rechts und Links nicht unterscheiden können, und des Viehs, nicht aber des Königs).
    Hoffnung für Jona findet ihren Ausdruck erst in den letzten Versen des Jakobusbriefs: „Wer einen Sünder von seinem Irrweg bekehrt, der wird seine Seele vom Tode retten und eine Menge Sünden zudecken.“ (520) – Dieser Satz geht einen entscheidenden Schritt über das ezechielische „dixi et salvavi animam meam“ hinaus: Es genügt nicht mehr, es nur gesagt zu haben, hier wird die Rettung der Seele an die Bekehrung des Sünders gebunden. Und ist das nicht ein Zeichen der Äonenwende: Den Christen ist der Erfolg (der von der nicht erzwingbaren Umkehr des Andern abhängt) nicht mehr gleichgültig. Nur: Die „Mission“, die „Bekehrung der Völker“, ist nicht schon dieser Erfolg; die Mission hat nur die 99 Gerechten hervorgebracht, aber den einen Sünder vergessen (bezieht sich hierauf nicht die Geschichte von den sieben unreinen Geistern, die im zweiten Petrusbrief nachhallt – sh. Mt 1245/Lk 1126 und 2 Pt 220)?
    Die Wege des Irrtums, das sind die Wege derer, die nicht mehr wissen, was sie tun (und gibt es nicht heute schon zu viele, die – wie Hitlers willige Vollstrecker – alle ihre Pflicht tun, aber nicht mehr wissen, was sie tun?). Karl Thiemes Wort, daß Jesus das erste Opfer war, das nicht mehr um Rache zum Himmel schreit, kommt der Sache mit dem Kreuz sehr viel näher als die ganze Opfertheologie, es sei denn, daß es endlich gelingt, diese Bitte (die Barmherzigkeit für die, die Rechts und Links nicht unterscheiden können) in das Verständnis der Opfertheologie mit hereinzunehmen und so die Opfertheologie zu einem Instrument der Transformation des Rachetriebs in Barmherzigkeit zu machen („Barmherzigkeit will ich, nicht Opfer“).
    Beispiele für das Wort von den Wegen des Irrtums sind sowohl die Verwaltungen (sind alle hierarchisch organisierten Institutionen) als auch die „Wege der Planeten“ (die in der frühmittelalterlichen Theologie einmal zur Legitimierung hierarchischer Ordnungen gedient haben).
    Die Fähigkeit zur Schuldreflexion ist von den Strategien der Schuldvermeidung zu unterscheiden. Die eine ist befreiend, die andere führt über die Verurteilungslogik in die Verstrickungen hinein, in das projektive, vergegenständlichende, dem Rechtfertigungszwang unterworfene Erkenntnismodell. Die Unterscheidung hängt zusammen mit der des Namens vom Begriff und der der Idee des Ewigen vom Überzeitlichen.
    Die Unterscheidung von Grund und Ursache verweist auf den Zeitkern der Wahrheit. Ökonomie und Naturwissenschaft begründen die Universalität des Kausalitätsprinzips, in deren Kontext Gründe (wie die „sekundären Sinnesqualitäten“) subjektiv und gegenstandslos werden. Gründe verweisen auf ein teleologisches Moment, das im historischen Objektivationsprozeß sich verflüchtigt hat.
    Was hat die Seinsfrage mit der Judenfrage zu tun? Ist Heideggers Fundamentalontologie der Holocaust der Philosophie? Vgl. die „Jonafragen“ bei Ebach (Kassandra und Jona, S. 154).
    Zum Gravitationsgesetz gehört die Vorstellung des „absoluten Raums“, zu den Maxwellschen Gleichungen das Inertialsystem.

  • 22.08.1996

    Enthält der Ausdruck „durch die Blume sprechen“ nicht einen Hinweis auf die Sprache der Pflanzen (und des Unbewußten, des Es)? In welcher Beziehung stehen Gärten (der Garten des Paradieses eingeschlossen) zum Unbewußten? Ist nicht der Garten eine Verkörperung des Metaphorischen (während Tiere das Symbolische verkörpern), und ist der Islam, der das Paradies, mit Quellen, Bäumen und Blumen, ans Ende setzt, ein Opfer der Metaphorik? Sind Metaphern objekt- und naturbezogen, Symbole begriffs- und weltbezogen (und wurde das Opfer Kains deshalb nicht angenommen, das Opfer Abels dagegen doch)? Der Vorwurf des Selbstmitleids, der auf andere grundsätzlich nicht anwendbar ist, dient vor allem dazu, den Blick des Mitleids zu unterdrücken, dem andern die Schuld zuzuschieben. Der Vorwurf des Selbstmitleids ist ein Instrument der Schuldverschiebung. Er macht den andern zum stellvertretenden Opfer, das das verdrängte eigene Mitleid sühnen soll. Er verstopft die Quelle der Barmherzigkeit. Der an andere adressierte Vorwurf des Selbstmitleids gehört zur Logik der Vergewaltigung wie auch der Folter. Der Schuldvorwurf ist prophylaktisch, er rechtfertigt schon im Voraus die Gewalt, die dem Andern dann angetan wird. Indikativ und Imperativ: Auch das imperativische Gesetz steht im Indikativ, als Ausdruck des Seins, dem jeder gehorchen muß, und zwar unabhängig davon, ob es einsichtig und vernünftig ist oder nicht. Zur Legitimation des Gesetzes genügt der Hinweis auf die Macht, die in ihm sich ausdrückt. Der Imperativ der Lehre dagegen gründet in ihrer vollständigen Durchsichtigkeit, der Indikativ der Lehre ist der Ausdruck dieser Durchsichtigkeit, in der ich mich selbst wiedererkenne. Das Dogma verschiebt den imperativen Charakter der Theologie vom Inhalt auf die Form; es trennt den Gehorsam als Glaubensgehorsam vom Hören und vom Tun. Das Dogma war das Instrument der Rehabilitierung der Väter. Wenn die Fähigkeit, sich in den Angeklagten hineinzuversetzen, verdrängt wird und schwindet, wird das Recht zum organisierten Rachetrieb. Das Institut der Strafe verweist darauf, daß es im Recht nicht um die Opfer geht, sondern um die Legitimierung des Rachetriebs. Das „gesunde Rechtsempfinden“ der Nazis hat aus der Abfuhr des Rachetriebs einen hygienischen Akt gemacht (und wie es scheint, ist er das im Verständnis der Deutschen geblieben). Der Staat befriedigt gleichsam stellvertretend den Rachetrieb und die Mordlust seiner Bürger (deshalb waren Hinrichtungen im Mittelalter öffentlich), und er entsühnt ihn zugleich, indem er die Schuld daran auf sich nimmt. Vor diesem Hintergrund wird der deutsche Titel für denm öffentlichen Ankläger, der Titel des Staatsanwalts (der in der Anklage den Staat verteidigt) verständlich. Die Strafe, die an anderen verfolgt, was der zivilisierte Mensch sich selbst verbieten muß, hat ihr Maß an der Gewalt, die diese Verdrängungsleistung erfordert. Was in den Knästen sich zuträgt, nimmt man ebenso nicht wahr, wie man den Blick ins eigene Unbewußtsein sich verbietet. Auch die Gefangenen in den Knästen leiden stellvertretend, und ihr Leiden wird durchaus als entsühnend (allerdings nicht als befreiend) erfahren: Draußen sind die 99 Gerechten, die den Gefangenen, wenn sie sich herausnehmen, ihr Leiden auch zu äußern, Selbstmitleid vorwerfen. Das theologische Konstrukt des stellvertretenden Sühneleidens hat die Erlösten zu Komplizen der Täter (und das Christentum zu einer Religion des Herrendenkens) gemacht. Deshalb wurden die Juden als „Gottesmörder“ verfolgt: Es gibt kein stellvertretendes Sühneleiden ohne Wiederholungszwang.

  • 17.08.1996

    Autoritätshörigkeit hat ihre Wurzeln im Rechtfertigungszwang: Führer ist, wer die Verantwortung für das, was einer tut, auf sich nimmt, den Handelnden vom Druck der Verantwortung entlastet, wer ihm die Schuld abnimmt. Daß das im Ernst nicht gelingt, läßt am „eliminatorischen Antisemitismus“ sich demonstrieren. (Übernimmt heute, nach der kollektiven Verdrängung des Schreckens und auf der Grundlage dieser Verdrängung <der Verdrängung durch kollektive Verurteilung>, nicht das Recht genau diese Funktion, insbesondere in den Bereichen, in denen es dazu dient, Gemeinheit zu decken: bei der Polizei, in Staatsschutzprozessen und in Knästen?) Instrumentalisiertes Feindbild oder der logische Kern der Verhärtung des Herzens: Ist nicht das durch die transzendentale Ästhetik, durch die subjektiven Formen der Anschauung, vermittelte apriorische Objekt, die Grundlage der transzendentalen Logik, das Produkt einer apriorischen Verurteilung und Verdrängung, ist nicht die transzendentale Logik, die Konstruktion synthetischer Urteile apriori, das (aus der Bekenntnislogik hervorgegangene) Modell des Vorurteils? Wenn Aufmerksamkeit das natürliche Gebet der Seele ist, dann ist der eliminatorische Antisemitismus die reinste Form des Atheismus. Was hat die Geschichte der Verhärtung des Herzens Pharaos mit den Versuchungen Jesu in der Wüste zu tun? War Hiob der erste, der die Plagen als Versuchungen erfahren hat? Was haben die zehn ägyptischen Plagen, und was hat die Geschichte der Verhärtung des Herzens Pharaos mit der Ursprungsgeschichte der subjektiven Formen der Anschauung zu tun? Sollte es nicht ein essentieller Teil der rechtsstaatlichen Grundsätze sein, daß Verwaltungsentscheidungen ebenso wie Gerichtsurteile für die, die davon betroffen sind, verständlich sein müssen? Das aber würde bedeuten, daß fast alle raf-Urteile dieser Forderung nicht genügen. Müßte nicht der Buchtitel „Versuche, die raf zu verstehen“ ein wenig variiert werden: „Versuche, die raf-Prozesse zu verstehen“? Denn auch diesen Versuch scheint die Öffentlichkeit längst aufgegeben zu haben; deshalb nimmt sie sie nicht mehr wahr. Es gibt zwei Begriffe der Reinheit: Der eine würde dem der Reinheit der Lehre entsprechen, der die Umkehr voraussetzt und in der Heiligung des Gottesnamens, der Einigung von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit, sich erfüllt. Der andere steht unterm Rechtfertigungszwang und agiert ihn aus; dieser Begriff der Reinheit, den man den hygienischen nennen könnte, manifestiert sich in Reinheitszwängen, die von der Ansprechbarkeit durch die Waschmittelreklame über den Begriff der klinischen oder auch chemischen Reinheit bis hin zum eliminatorischen Antisemitismus reichen. Ist nicht der Prozeß der Dogmenentwicklung der Versuch, den ersten Reinheitsbegriff unter den Bedingungen des zweiten zu realisieren? Dieser Begriff der Reinheit der Lehre kommt ohne Antijudaismus, ohne Verurteilung der Häresien und Verfolgung der Ketzer, aber auch ohne Hexenverfolgung nicht aus. Er hat in der Theologie sich etabliert, nachdem an die Stelle des Märtyrers der Confessor trat. Die Bekenntnislogik ist ein Instrument der Abwehr: ein Präventivverfahren gegen Schuldgefühle und Schuldreflexion zugleich. Läßt sich die Geschichte der Theologie im Bann der Bekenntnislogik nicht als die Umkehrung und Radikalisierung der Geschichte der Verhärtung des Herzens Pharaos begreifen, mit der Taufe als Wiederholung des Untergangs im Schilfmeer als Anfang, über die Tötung der Erstgeburt und die allgemeine Finsternis bis hin zu den Fröschen (den unreinen Geistern) und zur Verwandlung des Wassers in Blut (der Verwandlung, die Taufe blutig an denen vollstreckt, die sich nicht wollen bekehren lassen)? Durch die Bekehrung ist die Umkehr zu einem Instrument der Herrschaft geworden. „Ein Wind weht vom Paradies her“ (Walter Benjamin): Ist das kreisende Flammenschwert ein Ventilator? Die Enden der Erde: Sind das nicht die Pforten der Hölle und des Paradieses zugleich? Zu den Flüssen des Paradieses gehört auch der Euphrat. An dem „großen Strom Euphrat“ – sind auch die vier Engel gebunden, die beim Schall der sechsten Posaune losgebunden werden, um, nachdem sie für die Stunde, den Tag, den Monat und das Jahr sich bereitgemacht hatten, den dritten Teil der Menschheit zu töten (Off 914); – auf den gleichen Strom wird die sechste Zornesschale ausgegossen, da vertrockneten seine Wasser, damit den Königen vom Aufgang der Sonne der Weg bereitet würde. „Und ich sah aus dem Munde des Drachen und aus dem Munde des Tieres und aus dem Munde des falschen Propheten drei unreine Geister wie Frösche <herauskommen>. Sie sind nämlich Dämonengeister, die Zeichen tun, die zu den Königen des ganzen Erdkreises ausziehen, um sie zum Krieg am Tag des allmächtigen Gottes zu versammeln.“ (Off 1612ff)

  • 1.8.96

    Stephanus sah die Himmel offen und „den Sohn des Menschen zur Rechten Gottes stehen“ (Apg 756). Wenn sich heute die Himmel öffneten, was würden wir sehen? Meine Entscheidung, Benediktiner zu werden, war – außer durch meine Beziehung zu Wolfgang Mias, die dann eher zu einem Hemmnis geworden ist – im wesentlichen auch durch zwei Bücher bestimmt: durch Henri Bremond: Das wesentliche Gebet (Regensburg 1936), und durch Theodor Filthauts Darstellung der Mysterientheologie (Die Kontroverse über die Mysterienlehre, Warendorf 1947). Die Geschichte der Säkularisation war auch die Geschichte des Ursprungs und der Entfaltung des Nominalismus, der Depotenzierung der erkennenden Kraft der Sprache, die auf die Kraft des Namens zurückweist, die Substituierung und Ersetzung der erkennenden Kraft der Sprache (des Namens) durch eine Gestalt der Erkenntnis, die glaubt und vorgibt, der Sprache äußerlich zu sein. Die Vorstellung, daß das Erkennen der Sprache eigentlich nicht bedarf, weil es unmittelbar auf Objekte sich richtet, während die Sprache erst ins Spiel kommt, wenn es darum geht, diese Erkenntnis an andere zu vermitteln; diese Vorstellung, die unterstellt, daß Sprache nur der Kommunikation, nicht jedoch der Erkenntnis dient, ist nicht widerspruchsfrei zu begründen. Sie entspringt zwei getrennten, jeder für sich inkonsistenten, dann aber, und zwar nicht real, sondern ästhetisch, durch Spiegelung, sich wechselseitig begründenden und legitimierenden Zusammenhängen: dem naturwissenschaftlichen und dem ökonomischen. Beide, so scheint es, begründen einen Begriff der Objektivität, der zu seiner Konstituierung der Sprache nicht mehr bedarf. Bezieht sich hierauf nicht das Gebot der Heiligung des Gottesnamens, dessen Erfüllung allein den Bann zu sprengen vermöchte? Johannes: Sein Vater ist Sacharja, seine Mutter Elisabeth; Jesus: Vater Joseph, Mutter Maria. Definition des Rechts: Organisation des Rachetriebs. Deshalb bezieht sich das Strafrecht generell auf Handlungen, auf Taten, nur im Falle des Mords auf den Täter: den Mörder. Das Recht kennt nur Strafe, keine Wiedergutmachung: Ihm geht’s nicht um die Opfer, sondern nur um die Restitution des Gewaltmonopols des Staates, um die Erhaltung einer Ordnung, die im Selbsterhaltungsprinzip gründet (zitiert nicht Susannah Heschel in ihrem Aufsatz in TuK Nr. 70, S.33ff, einen evangelischen Theologen, der erklärt, die christliche Ethik kenne keine Wiedergutmachung?). Was begriffen ist, ist definitiv; was verstanden ist, ist dialog- und diskursfähig. Ist nicht die pax Augusta die Grundlage des herrschaftsfreien Diskurses: eine Gewaltordnung? Auch der Verfassungspatriotismus ist ein auf Gewalt gegründeter Patriotismus. Zum Problem der Väter in den Evangelien siehe auch die von Bedenbender zitierte Mk-Stelle (deren Signifikanz B. nicht gesehen hat): Mk 1028ff, TuK 67, S. 19. Hat das Verschwinden der Väter („Laßt die Toten ihre Toten begraben“) etwas mit der Zerstörung Jerusalems zu tun? Und ist nicht das, was man den Antisemitismus in den Evangelien genannt hat, Ausdruck der Verzweiflung angesichts einer heraufziehenden Katastrophe, die sich nicht mehr aufhalten ließ, nicht aber ein Hinweis auf eine angebliche Mitschuld „der Juden“ an einem „Gottesmord“? Gehört nicht auch die Wahrnehmung hierher, daß der Begriff der „Vaterstadt“ nur im Kontext des Wortes erscheint, daß in ihr kein Prophet etwas gilt? (Wie kommt Nathanael, der einzige Apostel, den Jesus einen „wahren Israeliten“ nennt, zu der Frage, ob denn aus Nazareth etwas Gutes kommen könne?) Kinder und damit „Erben“ Gottes können nicht Kinder und Erben von Vätern sein? Feigenblatt: War nicht die Bekenntnislogik die Ursprungsform der theoretischen Objektivierung, mit dem Opfer als Kern des Objektbegriffs? Und gehört zur Bekenntnislogik nicht die Logik der Verurteilung, Grund der Distanz zum Objekt, das so der Erkenntnis durch Mimesis, durch Identifikation entzogen wird? Gehört nicht zu den Voraussetzungen des Verurteilungsmechanismus, der den Faschismus-Diskurs beherrscht, seine Nutzung als Feigenblatt, die ungeheure Verdrängungsleistung nach dem letzten Krieg (die die Bekenntnislogik erstmals unverhüllt hat hervortreten lassen)? Und stellt Daniel Goldhagen nicht diesen Verurteilungsmechanismus in Frage, wenn er die Nachkriegsverdrängung in Frage stellt? Eine der Konsequenzen aus diesem Verurteilungsmechanismus ist Habermas‘ Kommunikationstheorie, die mit der Verwerfung der Idee einer Kritik der Naturwissenschaften die Reflexion dieses Verurteilungsmechanismus ausgeblendet hat. Die Dialektik der Aufklärung ist dann auch konsequenterweise nur verdrängt, nicht wirklich aufgearbeitet worden. Die Sprache der Dialektik der Aufklärung war die Sprache der Verzweiflung, die erst im Munde der Schüler der Frankfurter Schule (die keine Schule war) zu dem Jargon geworden ist, den heute alle nur noch herauszuhören scheinen. Die Verurteilungslogik zündelt bloß, wo es darauf ankäme, selber durch das Feuer hindurchzugehen. Simon von Cyrene, der Jesus das Kreuz tragen geholfen hat, war der Vater des Alexander und des Rufus (Rufus ist ein lateinischer Name; er bezeichnet einen Rothaarigen). In Röm 1613 läßt Paulus einen Rufus grüßen „und seine und meine Mutter“: War Simon von Cyrene der Vater des Paulus?

  • 21.7.96

    Die Welt ist alles, was der Fall ist. Sind die Wege des Irrtums die Wege des Falls? Hat die Entdeckung der Gravitation (der Schwere) deshalb die christliche Theologie (die Kritik und Auflösung der Vorstellung vom „natürlichen Ort“, ihre Ersetzung durch die Vorstellung einer absoluten, Himmel und Hölle aufeinander beziehenden und zugleich sie trennenden Richtung) zur Voraussetzung?
    Wer sagt, daß das Foucaultsche Pendel ein Beweis für die Bewegungen der Erde ist, hat Einstein nicht begriffen und glaubt immer noch an ein absolutes, an den Fixsternen haftendes Inertialsystem.
    Es ist die selbstverschuldete Unfähigkeit, die politische Ökonomie zu reflektieren, die die Naturwissenschaften gegen Kritik immunisiert.
    Hat das Christentum nicht das mosaische Gesetz auf die Sexualmoral reduziert, und das verkürzte Gesetz (zu dem neben der Unzucht noch das Nahrungsgebot: die Enthaltung von Speisen, die aus Götzenopfern stammt, vom Blute und von Ersticktem gehörte), an dem Jakobus (für die „Heiden“, die Völker) noch festgehalten hat, mittlerweile vergessen? Bei Paulus (1 Kor 8ff) wird das Verbot, Götzenopferfleisch zu verzehren, schon reduziert auf die gleichsam private Empfehlung, kein Götzenopferfleisch zu essen, wenn man dadurch bei den Schwachen Anstoß erregt, während 2 Petr 215, Jud 111 und Off 214.20 unter Hinweis auf Verführung durch Bileam (und durch Isebel) das Verbot bekräftigen. Rücken Petrus, Judas und Johannes mit dem Hinweis auf Bileam und Isebel das Verbot nicht in einen politisch-messianischen (und apokalyptischen) Zusammenhang, der bei Paulus aus dem Blickfeld verschwindet? Drückt in dieser Differenz nicht die Differenz im Verhältnis zu Rom (zum Reich, zu „Babylon“, zur Welt) sich aus (oder auch die Differenz zwischen der messianischen Bewegung und einem Mysterienkult, der mit Rom seinen Frieden geschlossen hat)?
    Zwischen Grundbesitz, Handel und kapitalistischer Produktion stehen die Banken.
    Es gibt zwei Begründungen des Gewaltmonopols des Staates:
    – es nimmt den Bürgern das Recht auf Selbstjustiz, es ist ein Instrument der Zivilisierung: der Hemmung des Rachetriebs;
    – zugleich dient es der Absicherung der „sozialen“ Aufgaben des Staates: es ist ein Instrument zur Verteidigung der Rechte der Armen und Schwachen gegen die ökonomisch Mächtigen. (Wenn der Staat aufhört, seine soziale Aufgaben wahrzunehmen, verliert das Gewaltmonopol seine Legitimation. In diesem Kontext wäre Benjamins Begriff der „göttlichen Gewalt“ und Derridas Kritik dieses Begriff neu zu prüfen: Er läßt sich sehr wohl von der faschistischen Gewalt unterscheiden.)
    Drückt sich das nicht u.a. darin aus, daß im Strafrecht der zivilisierten Staaten der Mord kein Tat-, sondern ein Täterdelikt ist: Bestraft wird der Mörder, nicht der Mord? Zum Mord gehört die „niedrige Gesinnung“, ein strafrechtlich schwer zu fassender Tatbestand, der nicht zufällig immer wieder als Einfallstor subjektiver Vorurteile in das Verfahren der Urteilsfindung sich erweist. Zu den Indikatoren „niedriger Gesinnung“ gehören insbesondere
    – der „Bereicherungstrieb“, der zwar die Grundlage und der Motor des kapitalistischen Wirtschaftens ist, in strafrechtlich relevanten Bereichen aber vorwiegend Arme zu befallen scheint (der Arme, der einen Reichen erschlägt, ist ein Mörder; die Bank, die einen Schuldner in den Selbstmord treibt, handelt in Wahrnehmung legitimer Interessen); oder auch
    – der „Geschlechtstrieb“, der vor allem bei Frauen zu finden ist, die es in ihrer Beziehung zu einem Mann, auch in ihrer Ehe, nachdem sie zu einem Gewaltverhältnis geworden war, nicht mehr aushielten.
    Niedrige Gesinnung war hingegen nicht feststellbar bei Richtern, die durch Terror-Urteile im letzten Krieg dazu beigetragen haben, den mörderischen Krieg zu verlängern und den Betrieb der industriellen Massenmord-Maschine der Nazis abzusichern, oder auch bei Polizeibeamten, bei denen in Ausübung ihres Dienstes aus der Dienstwaffe „ein Schuß sich löste“.
    Gibt es nicht dazu noch weitere Hinweise, daß der Mord nicht zuletzt auch deshalb kein Tatdelikt ist, weil es im Ernst um die Tat nicht geht, sondern darum, daß hier eine(r) ein Recht sich herausnimmt und anmaßt, das eigentlich nur dem Staat zusteht? Der Eingriff in die Rechte des Staates, der die Regeln festlegt, wann und unter welchen Bedingungen die Tötung eines Menschen, die individuelle Bereicherung oder auch die Ausübung des Geschlechtstriebs erlaubt sind, dieser Eingriff und nicht die Schädigung oder der Tod des Opfers ist es, der den Täter zum Verbrecher macht.
    – So fand der damalige Innenminister, daß an den Ausschreitungen gegen Ausländer und Asylanten in Rostock nicht die Tat, sondern der Eindruck, den sie im Ausland machte, verurteilenswert war.
    – Oder als der Regierungssprecher nach den Morden in Mölln gefragt wurde, ob nicht der Bundeskanzler an den Trauerfeierlichkeiten hätte teilnehmen sollen, konnte er es, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, sich erlauben, eine solche Teilnahme als „Beileids-Tourismus“ abzuqualifizieren.
    – Weisen nicht die Reaktionen auf den Brief der Brüder von Braunmühl an die raf, in dem sie ihr Erschrecken über die Tat zum Ausdruck brachten, auf den gleichen Sachverhalt?
    Hat nicht die deutsche Justiz, als sie ihre am Volksgerichtshof und an den Nazi-Sondergerichten tätig gewesenen Kollegen freisprach, dem raf-Terrorismus den Weg freigemacht und die Zweifel mit begründet, die nach Stammheim und Bad Kleinen bis heute nicht ausgeräumt worden sind?
    Immer noch wird bei Anschlägen auf Ausländer-Wohnungen betont, daß „ausländerfeindliche Motive nicht erkennbar“ seien, wird bei Flugzeugunglücken mitgeteilt, ob (und wieviel) Deutsche betroffen sind. Im Golfkrieg war die Hauptsache, daß „unsere Jungs“ heil herausgekommen sind, wieviel Tote (auch unter der Zivilbevölkerung) es auf der anderen Seite gegeben hat, hat niemand ernsthaft interessiert. In der „UNO-Schutzzone“ Srebrenica haben die UNO-Truppen nur sich selbst geschützt, die Massaker an der bosnischen Bevölkerung haben sie nicht interessiert. Aber Soldaten genießen Ehrenschutz: Sie dürfen nicht Mörder genannt werden.
    Gibt es nicht heute Siege in Kriegen, die eigentlich Niederlagen sind (Vietnam)?
    Ist nicht der Nationalismus das Grundmodell der symbiotischen Beziehung?

  • 19.7.96

    Zu der Frage, die der Richter Klein in einer der letzten Sitzungen an sie gerichtet hatte, ob es die raf noch gebe, hat Birgit Hogefeld heute eine Erklärung abgegeben, in der sie u.a. die Frage mit einem Vorgang, den sie aus den Prozeßakten (und aus den Folgen, die er für sie und andere hatte) kennt, beantwortete: einer Realsatire, in der die Paranoia der Ermittlungsbehörden aufs genaueste (und irrsinnigste) sich bekundet. Während allerdings die Paranoia sonst nur die von ihr Befallenen beeinträchtigt, sind im Falle staatlicher Behörden andere die Opfer (in diesem Falle waren es die raf-Gefangenen). Läßt an der von Birgit Hogefeld öffentlich gemachten Geschichte nicht der paranoide Ursprung der Gemeinheit sich demonstrieren, die – insbesondere im Ermittlungsbereich und im Bereich des Strafvollzugs – vom Handeln des Rechtsstaats offensichtlich nicht zu trennen ist?
    Gibt es (nicht nur in diesem Prozeß, der als Experimentierfeld der Konstruktion synthetischer Urteile apriori sich definieren ließe) nicht eine innere Beziehung der transzendentalen Logik zur Paranoia, der Kant nur durch die Reflexion eben dieser Logik hat entrinnen können? Gleicht nicht jede Art der Aufklärung (nicht nur die Arbeit der Ermittlungsbehörden) einem Vorgang, in dem es darum geht, einen zuvor bestehenden (quasiparanoiden) Anfangsverdacht auf die Möglichkeit seiner Verifizierung zu prüfen? Im Falle der Vorurteile entzündet sich dieser Verdacht an apriorisch ihm zugeordneten Objekten (Juden, Ausländer, Asylanten, Linke), gewinnt der Verdacht selber schon die Qualität des Beweises, der Unwiderlegbarkeit. Ein Instrument, an dem das Vorurteil sich erkennen läßt, ist das der Beweisumkehr, in der der Verdächtigte seine Unschuld, nicht der Ermittler (oder das Gericht) seine Schuld nachweisen muß. Im Falle der mörderischen (ausweglosen) Formen des Vorurteils (des Antisemitismus, des Hexenwahns) wird dieses Instrument durch Verdachts- und Schuldkonstruktionen perfektioniert, die keinen Ausweg mehr zulassen: durch Reflexionsformen des Verdachts, die im Falle der Widerlegung des einen Verdachts zwangsläufig in einen anderen, der nicht mehr sich widerlegen läßt, hineinführen.
    Verunglimpfung: Gehört nicht die Paranoia zu den grundlegenden („heiligsten“) Gütern des Staates, an die man nicht rühren darf, zu den Gründen seiner Empfindlichkeit? Wie hängt die Paranoia mit der Urteilslogik zusammen (der Staat, der die Welt „erschaffen“ und die Natur begründet hat, ist die Gewalt, die Begriff und Objekt trennt, er ist das Substrat des „Ich denke, das alle meine Vorstellungen muß begleiten können“)? Wer den Staat „verunglimpft“, verunglimpft die Gewalt des Urteils.

  • 14.7.96

    Die Definitionskraft Kants ist phantastisch, aber was er logisch durchdringt und erhellt, ist erschreckend.
    Die Philosophie heute ist Teil eines Prozesses, der durchherrscht wird von Trägheitskräften: überlebende Schiffbrüchige, die an die Planken des zerstörten Schiffes sich anklammern (und sich immer noch für Kapitäne halten).
    Ist nicht die irische Neubegründung des Christentums eine Parallelerscheinung zum Islam: diese Neuversion des Christentums ist zur gleichen Zeit entsprungen und hat in der gleichen Zeit über Europa sich ausgebreitet. Das Neue, das hier sich herausgebildet hat, war ein Selbstverständnis, das als Legitimation des Königtums das Ende der Stammesgesellschaft ratifizierte, verbunden mit einer (im Kontext des theologischen Begriffs des Sündenfalls an der Schwere sich orientierenden) Neubestimmung des Naturbegriffs: Natur war alles, was unten ist. Hier liegen die Wurzeln sowohl der neuen Gestalt des Bürgertums als auch der neuen Natuwissenschaften, die nur über diese (theologische) Zwischenstufe sich haben etablieren können.
    Der Begriff der Eigentumsgesellschaft dogmatisiert die Oben-Unten-Beziehung (zum Eigentum gehört der Knecht, der es bearbeitet; die Hierarchie ist ein System von Knechten).
    Aufgrund des derzeitigen Erkenntnisstands wird man beim Hogefeld-Prozeß davon ausgehen müssen, daß die Ermittlungs- und Verfolgungsbehörden in der Aktion in Bad Kleinen zum Opfer ihrer eigenen paranoiden Phantasien geworden sind. Weist nicht alles darauf hin, daß es die Aufgabe dieses Prozesses ist, diesen Phantasien, die schon damals durch die Erkenntnisse des V-Manns widerlegt gewesen sein müssen, nachträglich den rechtlichen Status der Erkenntnis zu geben? Daß das Gericht seine Aufgabe begriffen hat, mag man daran erkennen, daß alle Versuche, das Geschehen in Bad Kleinen im Prozeß aufzuklären, abgeblockt und unterbunden werden. Hierbei profitieren BAW und Senat offensichtlich davon, daß auch die Phantasie der Angeklagten und der Verteidigung an das, was wirklich passiert ist, nicht heranreicht, daß beide – ebenso wie die Öffentlichkeit insgesamt – das Undenkbare, das wirklich geschehen ist, nicht zu denken wagen.
    Die „Undenkbarkeit“ des Geschehens gründet in einem (urteils- nicht handlungs-)moralischen Sachverhalt. Der Nationalsozialismus hat erstmals mit nachhaltiger Wirkung von diesem Mechanismus Gebrauch gemacht: Wenn das, was man tat, so schlimm war, daß man jeden Versuch, das Geschehen öffentlich zu machen, als „Greuelpropaganda“ dementieren konnte, so war die Tat selber der beste Schutz gegen ihr Bekanntwerden (und gegen ihre Verurteilung). Der gleiche Mechanismus hat am Ende des Krieges der gesamten Bevölkerung als absolut wirksame Verdrängungshilfe gedient, und er hat es der Rechtsprechung nach dem Krieg erlaubt, die Nazi-Justiz insgesamt freizusprechen (mit Hilfe der gleichen Logik, die heute immer noch Trunkenheit als Schuldminderungsgrund anerkennt).
    Ein Staat, der sich selbst für beleidigungsfähig erklärt (der „verunglimpft“ werden kann), der den „Ehrenschutz“ ausdehnt (und das Militär unter Sonderrecht stellt), hat wirklich etwas zu verbergen, und seine Repräsentanten wissen es auch.
    Hat nicht der Begriff Rechtsstaat auch den Hintersinn, daß es sich um Staat handelt, in dem das Regieren immer mehr ins Verwalten übergeht: in ein Handeln, das durch Gesetze, nicht durch die souveräne moralische Reflexion (oder – frei nach Kant – durch die bestimmende, nicht die reflektierende Urteilskraft) sich bestimmt. Im Rechtsstaat tut jeder seine Pflicht, aber keiner weiß mehr, was er tut (so haben auch die Richter am Volksgerichtshof nur ihre Pflicht getan, nur daß sie nicht mehr wußten, was sie taten).
    Soldaten und Beamte tun ihre Pflicht, wissen aber nicht mehr, was sie tun: Die nationalsozialistische Durchmilitarisierung des Volkes, die ohne den Antisemitismus (die reinste Gestalt einer instrumentalisierten Bekenntnislogik) nicht möglich gewesen wäre, hat das ganze Volk in eine hierarchische Verwaltungsorganisation transformiert, mit dem einen Ziel: der Neutralisierung der moralischen Selbstreflexion und Selbstbestimmung, der Aufhebung der Tötungshemmung, der Etablierung des durchorganisierten blinden Gehorsams. Insoweit war der Faschismus eine gesellschaftliche Naturkatastrophe, die den Greuel der Verwüstung hinterlassen hat.
    Ist nicht der Faschismus das Modell für den Begriff einer „nachhaltigen Entwicklung“?
    Fragepronomen: Ist nicht das Wie eine falsche, den „Weg des Irrtums“ eröffnende Frage? Beantworten nicht die Namen der Planeten alle eher ein Wie als ein Was? Konstituiert das Wie die Sphäre, in der das Warum (die Frage nach der Ursache wie nach der Schuld, die den Naturbegriff und die Geschichtsschreibung begründen) entspringt? – Gibt es im Hebräischen das Wie und das Warum (das Warum begründet die Theodizee)? Welche Frageformen entspringen mit der Vergegenständlichung der Zeit (und welche Fragen erlöschen in der Idee des Ewigen)?
    Quod erat demonstrandum: In der Wissenschaft wird demonstriert, im Recht wird bewiesen; wie unterscheiden sich wissenschaftliche und juristische Urteile? Gibt es eine wissenschaftliche Entsprechung des Zeugen: Im Recht wird die Wahrheit bezeugt, in der Wissenschaft wird sie erzeugt?

  • 2.7.96

    „Selbstverständlich jedoch ist die historische Entstehung des Eigentums für seine wirtschaftstheoretische Auslotung vollkomen bedeutungslos“ (Heinsohn/Steiger, S. 129). Damit blockieren die Autoren die Reflexion der Eigentumsgesellschaft ab, die in der Tat auf eine gesellschaftliche Naturkatastrophe (die Heinsohn in seinem früheren Buch benennt: die Schuldknechtschaft, die vor dem Ursprung der „Eigentumsgesellschaft“ liegt, nicht danach) zurückweist, nicht auf eine kosmische Katatrophe. War nicht die altorientalische Religion, der Tempelkult, das Opferwesen, die Astrologie (Ischtar/Astarte-Kult) der verzweifelte Ausdruck dieser (gesellschaftlichen) Naturkatastrophe, nicht die fundamentalistisch verstandene „Venus-Katastrophe“?
    Die Frage des Richters Klein an Birgit Hogefeld, ob sie nicht eine Erklärung abgeben wolle, daß es die raf nicht mehr gibt, verdiente eine präzise Antwort:
    – Herr Klein muß wissen, daß Birgit Hogefeld keine verbindliche Erklärung für die „raf“ abgeben kann (ebenso wie er wissen mußte, daß Hubertus Janssen Pfarrer ist und nicht nur sich selbst so bezeichnet);
    – in der Sache liegt die Erklärung der raf (vom April 92) vor, in der sie öffentlich ihren Verzicht auf terroristische Aktionen kundtut; und schließlich:
    – nicht zuletzt die Vorgehensweise des Gerichts begründet die Vermutung: Bad Kleinen war keine Sache der raf, sondern eine der BAW, des BKA und der GSG 9; bei vernünftiger, von rationalen Motiven geleiteten Planung hätte es zu der Katastrophe nicht zu kommen brauchen, deren Aufklärung der Senat durch seine Ablehnung der entsprechenden Anträge der Verteidigung blockiert; der Verdacht liegt auf der Hand, und er wird durch die Umstände, durch die Art des Vorgehens und die Wahl des Orts der Festnahme erhärtet, daß – aus welchen Gründen auch immer – Tote wenn nicht geplant, so doch billigend in Kauf genommen worden sind. Es ist absolut unverständlich, wie dieses Gericht den angeblichen Mord des GSG 9-Beamten Newrzella durch Wolfgang Grams aus der Beweiserhebung konsequent ausschließt, den gleichen (gerichtlich somit nicht erwiesenen) „Mord“ unter Hinzuziehung fadenscheiniger Konstruktionen dann aber der Angeklagten anlasten will.

  • 19.6.96

    Am Ende des Jakobusbriefes heißt es: „Wer einen Sünder von seinem Weg des Irrtums bekehrt, der wird seine <eigne> Seele vom Tode retten …“ – Geht es hier (bei einem Sünder, der auf dem Wege des Irrtums sich befindet) nicht um das Problem der Sünde ohne Schuld? Entspricht das nicht dem Ochs-Esel-Problem, das auch auf das der Sünde ohne Schuld verweist (auf Joh 129)? Gibt es nicht einen Zustand, in dem die Sünde des einen die Schuld des andern ist? Und war das nicht schon das Problem des Ezechiel, auf das das „dixi et salvavi animam meam“ verweist? Und ist nicht der Jakobus-Satz eine Verschärfung, eine Zuspitzung des ezechielischen Satzes, nach dem es nicht mehr genügt, es nur gesagt zu haben? Der Fehler des Rechts, den allein die Theologie zu beheben vermag, liegt darin, daß es Sünde und Schuld in eine Kausalbeziehung rückt, indem es den Sünder zum Schuldigen macht (ihr laßt den Armen schuldig werden). Diese Kausalbeziehung ist es, die die erschreckende Verdrängungsleistung nach sich zieht, die den ganzen Bereich der Terrorismusbekämpfung charakterisiert.
    Sprengt nicht die Trennung von Sünde und Schuld den Personbegriff? Und gründet nicht in der Tat die Bedeutung, die der Personbegriff in der modernen Philosophie und Theologie gewonnen hat, einzig in der Nützlichkeit dieses Begriffs: in seinem Wert für die Funktion und Verschleierung des Schuldverschubsystems, für die Maschinerie der projektiven Schuldverarbeitung. Person, das ist der Andere für mich, durch dessen Verurteilung ich mich entlaste. Der Personbegriff gründet in einer Konstellation, in der es nur noch Richter und Beschuldigte gibt, keine Verteidiger, sein Korrelat ist die gnadenlose Welt. Insoweit gehört der Personbegriff gleichursprünglich zum Welt- und Naturbegriff. In einer befreiten Gesellschaft ist die Identität der Person (die die Identität der Maske, des Rosenzweigschen „Hintertückischen“ ist) nicht mehr zu halten.
    Juristische Personen unterscheiden sich von realen Personen dadurch, daß sie mit dem Ende ihres Bestehens sich auflösen. Modell der Beziehungen zwischen juristischen Personen sind Mutter-Tochter-Beziehungen, die, im Gegensatz zur Vater-Sohn-Beziehung, die gegenseitige Haftung ausschließen. Firmen haben mit Frauen, Kindern und Sklaven das gemeinsam, daß sie eigentlich nicht verantwortlich gehalten werden können: Sie sind nicht rechtsfähig.
    Aber: Während eine Firma nur aufhört zu bestehen, geht ein Staat zugrunde, wenn er zu bestehen aufhört (die Mitarbeiter eines in Konkurs gegangenen Betriebs verlieren ihre materielle Existenz, das Volk eines zugrunde gegangenen Staates wird rechtlos).
    Zum Jakobusbrief: Der Weg des Irrtums gründet in der Verhärtung des Herzens (der Stein, der bei der Vernichtung Babylons ins Meer geworfen wird).
    Ist das Inertialsystem, dieser Reflex der Feste des Himmels im Subjekt, der Stein, der ins Meer geworfen wird?
    Das Inertialsystem ist ein System, in dem die Form der Äquivalenzbeziehungen, die den Stoßprozeß determinieren, als vollständiges System (als Totalität) sich auskristallisiert.
    Die Urteilsform macht Sätze reversibel (macht Erkenntnissätze instrumentalisierbar). Sie begründet die List der Vernunft.
    Hängt die Differenz, die Rosenzweig im Stern der Erlösung zwischen dem Indischen und Chinesischen herausgearbeitet hat, mit der Differenz von Urteilsform und Bild zusammen, oder, mit Kant zu reden, mit der Differenz des „Ich denke“ zu „allen meinen Vorstellungen“?
    Sind nicht alle „Kulturen“ Ruinenlandschaften, Denkmäler der Vergangenheit?
    Redundanz: Ist nicht die contradictio in adiecto inzwischen zu einem Realitätsprinzip geworden? Hängt der Gebrauch des Namens „Republikaner“ durch faschistische Parteien damit zusammen, daß die res publica keine öffentliche Sache mehr ist? Heute kann man Brutus und Caesar nicht mehr unterscheiden.
    Judas: Zu Sokrates gab es keinen Verräter, wohl zu Caesar: Ist das der Grund, weshalb der Caesarismus zu einem Modell der Christologie, und der Mord an Caesar, der den Sieg des Caesarismus begründet hat, zu einem Verständnismodell des Kreuzestodes geworden ist (und trotz Hegel nicht der Tod des Sokrates)?

  • 2.6.96

    Zum Problem der Gattung: Der mittelalterliche Begriffsrealismus (das logische Pendant des kirchlichen Antijudaismus) ist die logische und historische Wurzel des Rassismus. Er gründet in der Verwerfung des Namens, der niemals auf eine Gesamtheit von Objekten, auf die Subsumtionsbeziehung von Allgemeinem und Besonderen, und d.h. als Begriff, sich anwenden läßt.
    Das katholische Verständnis des Namens, das in der Feier des Namenstages, in der Beziehung des Namens zum Heiligen, einmal sich ausdrückte, war Teil einer Theologie, die den Begriffsrealismus in der Logik des Namens zu begründen versuchte.
    Das Problem des Bekenntnisses ist das Problem der öffentlichen Erkennbarkeit der Religion, einer Religionsgemeinschaft. Es ist in die Geschichte der „Öffentlichkeit“ verstrickt. Frage: Sind Kirchen, die wie Großbetriebe geführt werden, noch als Kirchen erkennbar?
    Merkwürdige Bildung der den Summenzahlen 153 (die Zahl der gefangenen Fische – Joh 2111), 276 (die Zahl der beim Schiffbruch vor Malta Geretteten – Apg 2737) und 666 (die Zahl des Tieres vom Lande Off 1318) zugrundeliegenden Basiszahlen: 17 = 1 x 10 + 7, 23 = 2 x 10 + 3, und 36 = 3 x 10 + 6?
    Grundlage der raf-Prozesse: Das Inertialsystem macht den Verteidiger zu einem Hilfsorgan des Rechts.
    Der Glaube an die magische Kraft des Urteils gründet in der Beziehung des Urteils zum Schuldzusammenhang, dessen kritische Entschlüsselung noch aussteht. Dieser Schuldzusammenhang, durch dessen Kritik die theologische Idee der Wahrheit, die die Versöhnung mit einschließt, überhaupt erst sich konstituiert, drückt in erster Linie in der logischen Gewalt der Totalitätsbegriffe, des Wissens, des Natur- und des Weltbegriffs sich aus. In diesem Kontext wäre der Begriff der Umkehr, ohne den die Wahrheit der Theologie nicht gedacht werden kann, neu zu bestimmen, wäre er aus seiner Einbindung in den Schuldzusammenhang, in den ihn der christliche Begriff der Buße gebracht hat, endlich zu befreien (Maria Magdalena, die „Büßerin“).
    Hat unsere Theologie nicht ihren Beitrag dazu geleistet, das Magnificat auf den Kopf zu stellen: das Erbarmen umzulenken von den Armen und Ohnmächtigen auf die Reichen und Mächtigen?

  • 27.5.96

    Verdinglichung hat einen magischen Kern. Deshalb konvergiert in Adornos Kritik der Verdinglichung der aufklärerische mit dem theologischen Impuls.
    Alle Magie ist Urteilsmagie, die Urteilsform die Wurzel der Magie, ihr Wurzelgrund, der Boden, aus dem sie erwächst: die subjektiven Formen der Anschauung, deren Reflexion das dringendste Desiderat des gegenwärtigen Standes der Aufklärung ist.
    Die Sprache unterscheidet sich von der naturwissenschaftlichen Erkenntnis durch die Fähigkeit zur Schuldreflexion; in dieser Fähigkeit gründet die erkennende Kraft des Namens.
    Die „Wertfreiheit“ der naturwissenschaftlichen Erkenntnis, die Trennung von Wert und Sein, wird erkauft mit der Instrumentalisierung der Schuld (mit der Herrschaft des Schuldverschubsystems). Die Urteilsmagie ist die Kehrseite dieser Instrumentalisierung der Schuld.
    Das Schuldverschubsystem begründet die entlastende Logik des Weltbegriffs.
    Ist nicht Habermas‘ Theorie des kommunikativen Handelns ein Produkt des undurchschauten Glaubens an die magische Kraft des Urteils?
    Wie hängen die zehn ägyptischen Plagen mit der Konstituierung des Inertialsystems zusammen?
    Gibt es nicht bei Marx eine Stelle, an der es heißt, daß die Gesellschaft sich keine Probleme stellt, die sie nicht auch zu lösen vermag? Wie hängt das mit dem von Hinkelammert in seiner „Kritik der utopischen Vernunft“ zitierten Topos zusammen, daß das Bestehende in sich selbst die Kraft der Selbstrechtfertigung hat? Trifft dieser Satz nicht die Realität genauer (aber auch erschreckender)?
    Das Urteil eines Gerichts wird durch Beschluß gefällt. Drückt in dem Präfix be- (das im Englischen an die Stelle des Infinitivs „Sein“ tritt), in Worten wie Bekenntnis, Bekehrung, Beschluß, die Gewalt des Inertialsystems (der subjektiven Formen der Anschauung) über die Sprache sich aus? – Was unterscheidet den Beschluß vom logischen Schluß, das Bekenntnis vom Glauben und die Bekehrung von der Umkehr?
    Der Satz Hamlets „To be or not to be, that’s the question“ ist eigentlich nicht übersetzbar. Das mag man an dem späten Echo in Heideggers Satz, der etwas ganz anderes ausdrückt: „Warum ist überhaupt etwas und nicht vielmehr nichts“, ermessen. In diesem Satz gründet jene Hypostasierung der „Frage“, die in Begriffen wie „Seinsfrage“, „Kostenfrage“, „Judenfrage“, die keine Antwort, nur noch Maßnahmen erwarten, sich aus. Hängt dieser Begriff der Frage nicht mit Miskottes Titel „Wenn die Götter schweigen“ zusammen, und widerlegt er ihn nicht?
    Ursprung des pathologisch guten Gewissens: Heideggers Fundamentalontologie hat der Logik des Inertialsystems, die die benennende Kraft der Sprache storniert, auslöscht, auch darin sich gleichgemacht und unterworfen, daß sie die Differenz zwischen Täter und Opfer verwischt, den Tätern die Möglichkeit eröffnet, sich vor sich selbst als Opfer zu fühlen. Sie entspricht damit dem Stand der Aufklärung.
    Im Paradies waren die Menschen nackt, aber sie schämten sich nicht. Erst nach dem Sündenfall „gingen ihnen die Augen auf, und sie erkannten, daß sie nackt waren“. Ob sie sich dann schämten, wird nicht mehr gesagt, nur noch durch ihr Handeln stumm demonstriert: Sie machten sich Schurze aus Feigenblättern, die Gott dann durch Röcke aus Fellen ersetzte. Anmerkungen hierzu:
    – „Da gingen ihnen die Augen auf“: Sie lernten, sich in den Augen der andern zu sehen; war das nicht die Folge der Erkenntnis des Guten und Bösen und zugleich die Basis der Objekterkenntnis, der Ursprung der objektivierenden Kraft des Denkens?
    – Sind die „Röcke aus Fellen“ Symbol der Trennung von Vernunft und Physis, von Ich und Es, Hinweis auf den Ursprung sowohl des Unterbewußten als auch der unabhängig von der subjektiven Willkür und Kontrolle ablaufenden animalischen Funktionen in der eigenen Physis, auf den Ursprung des Triebs, der Begierde?
    Bezieht sich der gesamte Vorgang nicht auf einen sprachlichen Sachverhalt? Nur wer gelernt hat, sich in den Augen anderer zu sehen, steht unter dem Zwang, über andere als Objekte zu reden.
    Goethe hat die Farben die „Taten und Leiden des Lichts“ genannt. Ist nicht die gesamte Grammatik der corpus der Taten und Leiden der Sprache?
    Kommt der Titel Pharao so nur in der Bibel vor, oder ist er auch durch andere Quellen belegt? Der Kleine Pauly nennt die Bedeutung des altägyptischen Titels (das „Große Haus“), der „so auch im AT benutzt“ worden sei (Bd. 4, Sp. 711). Adelheid Schott schreibt in „Schrift und Schreiber im Alten Ägypten“, daß „schon griechische Autoren … uns das Wort als `Pharao`“ überliefert hätten (?), allerdings ohne Quellenangabe (S. 47); später verweist sie auf den etymologischen Zusammenhang des Wortes Papier (papyros) mit dem Wort Pharao („das des Hauses“, „das der Verwaltung“, S. 67).

Adorno Aktueller Bezug Antijudaismus Antisemitismus Astrologie Auschwitz Banken Bekenntnislogik Benjamin Blut Buber Christentum Drewermann Einstein Empörung Faschismus Feindbildlogik Fernsehen Freud Geld Gemeinheit Gesellschaft Habermas Hegel Heidegger Heinsohn Hitler Hogefeld Horkheimer Inquisition Islam Justiz Kabbala Kant Kapitalismus Kohl Kopernikus Lachen Levinas Marx Mathematik Naturwissenschaft Newton Paranoia Patriarchat Philosophie Planck Rassismus Rosenzweig Selbstmitleid Sexismus Sexualmoral Sprache Theologie Tiere Verwaltung Wasser Wittgenstein Ästhetik Ökonomie